Wahlprüfsteine 2019

 

Wahlprüfsteine gesamt

FDP zu Abschiebung

Frage

Die Praxis der Abschiebungen bzw. Dublin-Abschiebungen hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Dies führte bereits in Thüringen zu Abschiebeversuchen aus Krankenhäusern und Jugendhilfeeinrichtungen. Nächtlich finden regelmäßig unangekündigte Abschiebungen in den Unterkünften statt. In einigen Gemeinschaftsunterkünften werden regelmäßige Anwesenheitskontrollen und Anwesenheitserfassungen durchgeführt oder nächtliche An- und Abmeldepflichten verhangen. Menschen, die bei den unangekündigten Überstellungsversuchen nicht angetroffen werden, werden in der Regel als „untergetaucht“ bzw. „flüchtig“ abgemeldet, mit erheblichen Folgewirkungen für sie. Diese Repressionen führen zu (zusätzlichen) psychischen Belastungen von Geflüchteten und legen nahe, dass es sich um eine Zermürbungsstrategie handelt. Auch werden Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete in Deutschland derzeit in regelmäßigen Abständen diskutiert bzw. finden bereits regelmäßig statt (z.B. nach Afghanistan).
1. Wie ist Ihre Position dazu?
2. Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass die Würde und persönlichen Rechte der Betroffenen, insbesondere auch das Kindeswohl, von Menschen mit einer Duldung besser geschützt werden?
3. Planen Sie in Thüringen Ausreiseeinrichtungen oder Abschiebehaftplätze einzurichten?
4. Welche Position vertreten Sie zu Abschiebungen in unsichere Gebiete (z.B. Afghanistan)?

 

Antwort

Die hohe Zahl der Fälle, in denen Ausreisepflichtige in Deutschland über einen längeren Zeitraum geduldet werden, ist in jeder Hinsicht nicht zufriedenstellend. Wir wollen, dass Duldungen möglichst wieder zu einer Ausnahme werden. Geduldete, die bereits im Arbeitsmarkt Fuß fassen konnten, keine Sozialleistungen beziehen, die deutsche Sprache sprechen und nicht straffällig geworden sind, sollen daher die Möglichkeit bekommen, auch unabhängig vom Asylverfahren oder seinem vorübergehenden humanitären Schutzstatus einen eigenständigen Aufenthaltsstatus zu erhalten. Dabei darf es jedoch keinerlei Kriterienrabatt oder Privilegierung gegenüber denjenigen geben, die sich aus dem Ausland für eine erwerbsbezogene Einwanderung bewerben.
Wir Freie Demokraten wollen, dass Deutschland ein weltoffenes Land ist, das den Menschen Schutz bietet, die ihn wirklich benötigen. Dies wird langfristig aber nur gelingen, wenn die Personen, die nach einer sorgfältigen Prüfung und ggf. dem Durchlaufen des Rechtsweges keinen Anspruch auf humanitären Schutz erhalten, Deutschland wieder verlassen. Anderenfalls gefährdet dies die Akzeptanz für eine humanitäre Flüchtlingspolitik und eine weltoffene Einwanderungspolitik.
Um die Durchsetzung von Abschiebungen zu verbessern wollen wir darum unter anderem das Rückführungsrecht bundeseinheitlich regeln und für jeden Adressaten verlässlich und verständlich aus einer einzigen Kodifizierung darstellen. Dazu werden sämtliche Rückführungstatbestände für alle denkbaren Fälle der Einwanderung sowie Gründe für die weitere Duldung ausreisepflichtiger Personen definiert. Zur Sicherstellung der Abschiebung sind hinreichend Abschiebehaftplätze einzurichten und Personen, die trotz Ausweisung nicht freiwillig ausgereist sind und denen die Abschiebung angedroht worden ist, in Abschiebehaft zu nehmen. Angesichts der sehr hohen Zahl an Rückführungen, die in Thüringen nicht durchgeführt werden können, weil die betreffenden Personen nicht angetroffen werden, befürworten wir die Schaffung einer entsprechenden Einrichtung und, im Rahmen des bestehenden Rechtsrahmens, auch die Nutzung des Instruments der Abschiebehaft. Vorrang hat für uns allerdings das Instrument der freiwilligen Ausreise.
Das Auswärtige Amt ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Sicherheitslage in Afghanistan regional sehr unterschiedlich sei und stark von individuellen Faktoren wie Wohnort, Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Beruf und Geschlecht abhänge. Daher sei eine Abschiebung in bestimmte Regionen Afghanistans möglich. Auf die Kenntnisse und Expertise des Auswärtigen Amtes müssen wir uns mangels eigener Ortskenntnis zunächst verlassen. Die Beurteilung erscheint uns aber nachvollziehbar, ebenso vielen deutschen Gerichten, die einer großen Zahl von Fällen über das Risiko entscheiden mussten, das mit einer Abschiebung nach Afghanistan verbunden ist. Insbesondere begründe, so verschiedene deutsche Gerichte, die durch Selbstmordattentate angespannte Sicherheitslage in Regionen Afghanistans, in denen keine offenen Kampfhandlungen mehr stattfinden, keine erhebliche konkrete Gefahr für Leib und Leben des Einzelnen.