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Familiennachzug - Afghanistan Aufnahmeprogramm


Thüringer
Aufnahme-
anordnung
Afghanistan

Anordnung des Thüringer Migrationsministeriums
vom 4. November 2022 (befristet bis 31.12.2024)

Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für afghanische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, Anordnung des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)

  • Merkblatt zur Aufnahme afghanischer Flüchtlinge durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten, 13.05.2024
  • Schreiben des TMMJV - vom Mai 2024 - Anordnung nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für afghanische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, Antragsfrist 31.12.2024

Mai
2024

 

Anordnung des Thüringer Migrationsministeriums
vom 4. November 2022 (befristet bis 31.12.2023)

Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für afghanische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, Anordnung des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)

  • Merkblatt zur Aufnahme afghanischer Flüchtlinge durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten, 4.11.2022
  • Schreiben des TMMJV - Anordnung nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für afghanische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, 4.11.2022

November 2022

 

 


weitere
Hinweise
analog zum
Syrien-Landes-aufnahme-
programm

Merkblatt zur Aufnahme syrischer Flüchtender durch die Thüringer Aufnahmeanordnung (Flüchtlingspaten Syrien e.V.)

Berücksichtigung einer Verpflichtungserklärung bei der Einkommenssteuer, Bundesfinanzministerium (27.05.2015)

Anwendungshinweise zu Hauptwohnsitz, Wohnraum, Verpflichtungserklärung durch Dritte (12. Juli 2017)

kleine Anfrage Drs.7/9710 zu Landesaufnahmeprogramme Syrien und Afghanistan in Thüringen (08.03.2024)

 

Bundeseinheitliches
Formular zur Verpflichtungs-
erklärung

Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 Absatz 2 und § 67 AufenthG (Stand: 24. Januar 2024)

Anlage zur Erklärung der Verpflichtungsgeber:innen

 

Informationen zu weiteren Aufnahmeverfahren

Pro Asyl: Übersicht an Informationen zu den Aufnahmeprogrammen für afghanische Familienangehörige in anderen Bundesländern

Weitere Informationen (mehrsprachig) zu Aufnahmeverfahren