Asylverfahren
1. Ankunft und Registrierung
Wenn Asylsuchende in Deutschland ankommen, werden sie zunächst nach einem Quotensystem, dem EASY-System, auf die Bundesländer verteilt. Asylsuchende in Thüringen verbringen die ersten Wochen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl oder ggf. in der Außenstelle in Eisenberg. In Suhl befindet sich auch eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die eine Akte für jede:n Asylsuchende:n anlegt. Darüber hinaus werden die Asylsuchenden medizinisch untersucht.
2. Persönliche Asylantragstellung
Die Asylbewerber:innen müssen ihren Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des BAMF stellen. Das Bundesamt legt daraufhin eine elektronische Akte an. Die Geflüchteten erhalten für die Dauer des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung. Die persönlichen Daten werden erfasst, außerdem werden Fingerabdrücke genommen. Sie sollen dazu dienen, einen Abgleich mit einer europaweiten Datenbank für Fingerabdrücke (EURODAC) vorzunehmen und eine Registrierung von Personen in anderen europäischen Staaten aufzuspüren. Im Fall einer bereits erfolgten Registrierung in einem EU-Land oder Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz droht gemäß dem „Dubliner Abkommen“ eine Unzulässigkeit des Asylgesuchs und eine Abschiebung (Überstellung) in dieses Land. Asylsuchende müssen vorhandene Identitätsdokumente bei der Antragsstellung vorlegen. Oftmals verfügen Flüchtlinge nicht über entsprechende Dokumente, unter anderem, weil sie von den Staaten, von denen sie verfolgt werden, gar keine Dokumente bekommen können. Bei Zweifeln an der Identität überprüft das BAMF die Glaubwürdigkeit durch detaillierte Befragungen zur Herkunftsregion oder durch Sprachanalysen. Um sich nicht zu gefährden sind Antragssteller:innen während des Asylverfahrens nicht verpflichtet, sich an die Botschaft des Herkunftslandes zu wenden.
3. Persönliche Anhörung beim Bundesamt (BAMF)
Anschließend folgt der wichtigste Teil des Asylverfahrens: die persönliche Anhörung. Das BAMF will sich durch die Anhörung ein Bild von dem bzw. der Asylsuchenden und den individuellen Fluchtgründen verschaffen. Eine Verfolgung, Bedrohung oder Gefahr muss dabei nicht bewiesen, aber glaubhaft gemacht werden. Das heißt, umso ausführlicher, genauer und widerspruchsfreier Schutzsuchende ihre Verfolgungs- und Fluchtgeschichte berichten, umso eher wird sie als nachvollziehbar und glaubhaft eingeschätzt. Schriftliche Beweise wie behördliche Schreiben, Bescheinigungen von Parteien oder Zeitungsartikel sind hilfreich, aber keine Bedingung für die Zuerkennung von Schutz. Das BAMF vergleicht die Darstellungen mit den Informationen, die es über das Herkunftsland besitzt, und schätzt ein, ob und welcher Schutzstatus zuerkannt wird. Die meisten Flüchtlinge werden bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung zu ihren Asylgründen angehört. Wegen der zentralen Bedeutung der Anhörung für das gesamte Asylverfahren ist es wichtig, sich im Vorhinein zu informieren und möglichst an eine Asylverfahrensberatung zu wenden.
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4. Die Entscheidung
Auf der Grundlage der persönlichen Angaben aus der Anhörung und weiterer spezifischer Informationen zu den Herkunftsländern entscheidet das BAMF, ob Schutz gewährt wird oder nicht. Die Zeiträume der Entscheidungen sind unterschiedlich. Das Asylverfahren kann innerhalb weniger Wochen entschieden werden oder sich über einen längeren Zeitraum von bis zu mehreren Jahren hinziehen. Gründe hierfür können beispielsweise die Entscheidungsdauer beim BAMF oder den Gerichten sein, aber auch neue oder veränderte Gefährdungssituationen für die Flüchtlinge, die geprüft werden. Im Falle einer Ablehnung können Flüchtlinge vor dem Verwaltungsgericht Klage dagegen erheben. Die Möglichkeit, eine Klage einzureichen, entspricht den allgemeinen Grundsätzen des deutschen Rechtssystems. Für die Klageerhebung besteht – je nach Art und Form der Ablehnung – eine oder zwei Wochen Zeit.
5. Zuweisung in die Landkreise
Asylsuchende werden aus der Erstaufnahme in Suhl oder aus der Außenstelle in Eisenberg den Landkreisen und kreisfreien Städten zugewiesen. Grundlage dafür ist die Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung (ThürFlüVertVO). Bei der Verteilung auf die Landkreise müssen Wünsche und Bedarfe (Kontakte zu Freunden oder Bekannten in Deutschland) der Asylsuchenden nicht berücksichtigt werden. Insofern es besondere Bedarfe gibt, sollten diese dennoch frühestmöglich in der Erstaufnahmeeinrichtung angezeigt werden. Der Schutz der Kernfamilie (Ehepartner:innen, minderjährige Kinder und ihre Eltern) muss gewährleistet werden.
Weitere Informationen:
- Beratungshilfen zum Asylverfahren finden Sie unter Beratungshilfen im Tab Asylverfahren.
- Informationen zu den Folgen der Ablehnung eines Asylantrages finden Sie unter Basiswissen.
Erstaufnahmeeinrichtung Suhl
Weidbergstr. 10
98527 Suhl
Soziale Betreuung und Medizinische Versorgung in der Landesaufnahmestelle Suhl
ASB Sozialdienst / Medizinischer Dienst
Weidbergstraße 24-26
98527 Suhl
Thüringer Außenstellen des BAMF:
Ankunftszentrum Suhl Weidbergstr. 5 98527 Suhl Tel.: 0911 943-28203 Fax: 0911 943-28270 Liniennetzplan Stadt Suhl Website der EAE Suhl |
Außenstelle Hermsdorf Am Rasthof 2 07629 Hermsdorf Tel.: 036601-93360 Fax: 036601/9336-199 Email: M10Posteingang[at]bamf.bund.de Wegbeschreibung BAMF Hermsdorf |
Asylverfahrensberatung
Die unabhängige Asylverfahrensberatung unterstützt Flüchtlinge insbesondere in ihrem Asylverfahren von der Antragstellung über die Vorbereitung auf die Anhörung, die Bearbeitung des Anhörungsprotokolls bis zur Erläuterung des Bescheids über den Asylantrag sowie im Hinblick auf Rechtsbehelfsmöglichkeiten. In Thüringen gibt es diese unabhängigen Beratungsangebote an folgenden Standorten:
SUHL (Erstaufnahmeeinrichtung) |
Telefon: 03681/80453-55Mobil: 0171/2898405 oder 0160/98171388 |
ALTENBURGER LAND |
Telefon: 03447 / 3789983 |
ERFURT |
Telefon: 0171/ 1293685 |
ERFURT |
Tel.: 0361/ 777 921 40 (Terminvergabe) |
ERFURT |
Mobil: 0151/ 70308289 |
GERA, GREIZ, SAALE-HOLZLAND-KREIS |
Telefon: 0365/ 83942518 |
JENA |
Telefon: 03641/ 8741124 |
MÜHLHAUSEN/ WESTTHÜRINGEN |
Telefon: 03601/ 7889995 |
WEIMAR, WEIMARER LAND, SÖMMERDA |
Telefon: 03644/ 6125986 |
THÜRINGENWEIT |
Mobil: 01575/ 0640900 |
Stand: September 2024