Kirchenasyl
Seit über 30 Jahren wird in Deutschland Kirchenasyl praktiziert und dadurch Flüchtlingen in kirchlichen Räumen Schutz gewährt. Es ist oft die letzte Möglichkeit, um eine Abschiebung zu verhindern, die unter unwürdigen Bedingungen in menschenrechtsverletzende Verhältnisse erfolgen soll.
Laut Statistik der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche existierten zum Stand Dezember 2021 in ganz Deutschland insgesamt 360 Kirchenasyle mit mindestens 571 Personen, von denen 123 Kinder waren. 331 dieser Kirchenasyle waren sogenannte "Dublin-Fälle".
Kirchenasyl ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es kann in besonderen humanitären Notlagen gewährt werden. Die Entscheidung, ob Kirchenasyl gewährt wird, obliegt allein der jeweiligen Kirchengemeinde. Kirchenasyl ist nicht der verlängerte Rechtsweg. Alle rechtlichen Möglichkeiten sollten ausgeschöpft sein, bevor man über ein Kirchenasyl nachdenkt. Kirchenasyl ist mit einem hohen Aufwand für die jeweilige Gemeinden und Unterstützerkreise verbunden. Aber auch für die betroffenen Personen kann ein Kirchenasyl mit großen psychischen Belastungen verbunden sein – besonders, wenn es über einen langen Zeitraum geht.
Kirchenasyl macht nur Sinn, wenn die begründete Aussicht besteht, dass sich durch das Kirchenasyl in absehbarer Zeit Wege und Perspektiven öffnen.
Einführende Informationen:
- Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche
- BAG Asyl in der Kirche – Übersicht über aktuelle Kirchenasyle bundesweit
- Evangelische Kirche Mitteldeutschland – Beauftragte für Migration (Kirchenasyl)
Weiterführende Informationen:
- NEU: Kirchenasyl in Niedersachsen. Handreichung für Betroffene, Unterstützer:innen und Gemeinden, Hrsg.: Flüchtlingsrat Niedersachsen (Apr. 2024)
- Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist auf 18 Monate bei Kirchenasyl (Jan. 2021)
- Information zu den Regeln des BAMF zum Umgang mit Kirchenasylen, welche vor der Abschiebung in ein anderes Land der EU schützen wollen („Dublin-Kirchenasyle“) (Sep. 2020)
- wichtige Änderungen in der Handhabung vom Kirchenasyl ab dem 1. August 2018
- BAMF: Merkblatt Kirchenasyl im Kontext von Dublin-Verfahren (Neuregelung des Kirchenasyls) (30. Juli 2018)
- BAG Asyl in der Kirche: Pressemitteilung Kirchengemeinden unter Druck. Bundesarbeitsgemeinschaft betont Notwendigkeit des Kirchenasyls (12.04.2017)
- EKD/ DOSSIER | Nr. 7, März 2015: „Kirchenasyl wird nicht infrage gestellt. Streit mit der Bundesregierung vorerst beigelegt – „wichtige Kurskorrekturen“ erreicht"
- BAG Asyl in der Kirche: Checkliste Kirchenasyl - Handreichung für Gemeinden und ihre Gremien (Mai 2014)
Stand: Mai 2024