CDU zum Migrationspaket
Frage
Die Regelungen des verabschiedeten Migrationspaketes auf Bundesebene im Juni 2019 sehen deutliche Verschärfungen für Geflüchtete vor, u.a. die umfassende Ausweitung von Inhaftierungsgründen oder die komplette Streichung von Sozialleistungen von Menschen, die bereits in einem anderen EU-Land einen Schutzstatus erhalten haben. In einigen EU-Ländern sind die mit Schutzstatus vorhandenen Zugänge zu sozialer und ökonomischer Teilhabe so schlecht, dass sich Geflüchtete zur Weiterwanderung entschließen (müssen).
Welche Möglichkeiten sehen Sie, um die gesetzlichen Härten des Gesetzes auf Thüringer Ebene abzufedern sowie das Existenzminimum und die medizinische Versorgung der Betroffenen sicherzustellen?
Antwort
In jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sind das Existenzminimum aller Menschen und deren grundlegende medizinische Versorgung sichergestellt. In der Bundesrepublik werden hingegen deutlich höhere Standards als in den meisten anderen Mitgliedsstaaten vorgehalten. Das hat einerseits Deutschland zu einem beliebten Ziel von Schlepperbanden gemacht und andererseits hat es uns in der europäischen Familie isoliert. Wir unterstützen die Bundesregierung beim Bemühen um Ordnung und Steuerung von Migration. Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz ist ein detailliert verhandeltes Gesetzespaket, das den Anspruch hat, seinem Namen gerecht zu werden. Wir werden nicht die Bemühungen des Bundes mit gegensätzlicher Landespolitik konterkarieren. Im Übrigen sind auch in Anwendung der Regelungen des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes das Existenzminimum und die grundlegende medizinische Versorgung gesichert.