CDU zu Rassismus und Diskriminierung
Frage
Geflüchtete berichten oft von rassistischen und/ oder diskriminierenden Erfahrungen und rassistischer Gewalt - sei es im Alltag, bei Behördengängen, bei der Wohnungssuche, etc. Zudem gibt es eine z.T. sehr unterschiedliche und wenig transparente, teils sehr restriktive Verwaltungspraxis bei den Ausländerbehörden. Ziel des Verwaltungshandelns in Ausländerbehörden sollte sein, Geflüchtete in ihren Bemühungen um ein Bleiberecht zu unterstützen, über Perspektiven und ggf. zu erbringende Voraussetzungen im Einzelfall zu informieren.
1. Wie ist Ihre Position dazu?
2. Werden Sie sich für die Einrichtung einer unabhängigen Antidiskriminierungsstelle in Thüringen einsetzen?
3. Welche Maßnahmen planen Sie, um Verwaltungsvorschriften in Ausländerbehörden transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten und behördlichen Diskriminierungen gegenüber Geflüchteten entgegenzuwirken?
Antwort
Wie ist Ihre Position dazu?
Zunächst teilen wir mit der ganz herrschenden Meinung Ihr Staatsverständnis explizit nicht. Aufgabe der Verwaltung ist genau nicht, Asylbewerber im Bemühen um ein Bleiberecht zu unterstützen. Ausländerrecht ist Ordnungsrecht. Aufgabe der Verwaltung ist mithin der Schutz des Staates. Sie kontrolliert die Durchsetzung von Regeln. Dabei ermittelt die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen, § 24 VwVfG, § 24 ThürAGVwVfG. Dabei hat die Behörde alle, begünstigenden wie belastende Umstände zu prüfen. Eine wie von Ihnen propagierte tendenziöse Entscheidung ist dem deutschen Staatsrecht fremd. Entscheidet das BAMF oder nachfolgende gerichtliche Instanzen gegen einen Asylgrund, ist es nicht Aufgabe der kommunalen Ausländerbehörden, ein Duldungsgrund zu generieren, sondern die Ausreise durchzusetzen. Im Rahmen der Anhörung der Enquete-Kommission der 6. Legislaturperiode wurde von Prozessvertretern angeführt, Asylbewerber würden sich über unfreundliche Verwaltungsmitarbeiter und Organisationsbemühungen beschweren. Weder das eine noch das andere wird von uns als Diskriminierung eingestuft, sondern als allgemeine Lebenswirklichkeit unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Staatsbürgerschaft oder Geschlecht.
Werden Sie sich für die Einrichtung einer unabhängigen Antidiskriminierungsstelle in Thüringen einsetzen?
Es gibt eine Antidiskriminierungsstelle in Thüringen.
Welche Maßnahmen planen Sie, um Verwaltungsvorschriften in Ausländerbehörden transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten und behördlichen Diskriminierungen gegenüber Geflüchteten entgegenzuwirken?
Verwaltungsvorschriften in Ausländerbehörden sind, ebenso wie Verwaltungshandeln, öffentlich zugänglich. Im Rahmen der vorgenannten Enquete-Kommission, die sich exakt mit dem Thema Diskriminierung auseinandergesetzt hat, wurden trotz umfangreicher Anhörung keine konkret auf Thüringen bezogene strukturelle behördliche Diskriminierung, auch nicht gegenüber Asylbewerbern, geschildert. Bis auf einige Einzelfälle der letzten Jahre, auf die die Verantwortlichen reagiert haben, sind keine Fälle von behördlicher Diskriminierung bekannt.