Die Linke zu Bildung und Arbeit
Frage
Bildung, Ausbildung und Beschäftigung sind Grundvoraussetzungen für soziale, ökonomische und kulturelle Teilhabe. Vieles wurde in den letzten Jahren zur Verbesserung dieser Zugänge in Thüringen auf den Weg gebracht. Aber auch weiterhin bestehen viele Hürden für Geflüchtete: wie zum Beispiel Arbeitsverbote (selbst für Menschen mit einer Duldung, die faktisch nicht abgeschoben werden können), langwierige Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen, bislang unzureichende Möglichkeiten zum Erwerb von ersten Schulabschlüssen an den Berufsschulen, keine allen zugängliche Sprachkursangebote bis mind. zum Sprachniveau B2.
1. Welche Maßnahmen planen Sie, um die Chancen der beruflichen Integration aller Geflüchteter in Thüringen weiter zu verbessern und zu fördern?
2. Welche Maßnahmen planen Sie, die (hoch-) schulischen Bildungschancen zu verbessern?
Antwort
1. Welche Maßnahmen planen Sie, um die Chancen der beruflichen Integration aller Geflüchteter in Thüringen weiter zu verbessern und zu fördern?
Zur Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu Bildung und Arbeit wollen wir ein flächendeckendes qualifiziertes Sprachkursangebot implementieren und die Sprachförderung im Landesprogramm „Start Deutsch“ bis zum Sprachniveau B2 ausbauen.
Vollziehbar ausreisepflichtige Personen, deren Ausreise nicht möglich ist (weil etwa ein Abschiebungsverbot besteht), sollen nicht mit Arbeitsverboten von Erwerbsarbeit ausgeschlossen werden; Anträge auf eine Arbeitserlaubnis müssen zügig bearbeitet werden. Eine landesrechtliche Vorgriffsregelung zur Ermessensduldung werden wir prüfen. Für geflüchtete Menschen, die sich in Ausbildung begeben oder mittels Erwerbsarbeit den
eigenen Lebensunterhalt verdienen, müssen unabhängig vom Verlauf des Asylverfahrens Bleibeperspektiven geschaffen werden („Spurwechsel“).
Zudem schließen wir uns der Empfehlung der Enquetekommission an, Beratungsangebote für Unternehmen und Betriebe sowie deren Betriebs- und Personalräte im Bereich geltender Menschenrechte und Diskriminierungsverbote sowie der Umsetzung des AGG (insbesondere auch zu betrieblichen Beschwerdestellen) auszubauen: Hierzu bedarf es Informations- und Qualifikationsangebote in Thüringen, um entsprechende Organisationsentwicklungen durch
eine professionelle Prozessbegleitung zu gewährleisten.
2. Welche Maßnahmen planen Sie, die (hoch-) schulischen Bildungschancen zu verbessern?
Die Enquetekommission empfiehlt im Rahmen der Umsetzung des Bundes- und Landesanerkennungsgesetzes Maßnahmen zur Verbesserung der Anerkennungspraxis ausländischer Berufsabschlüssen.
Laut dem Thüringen-Monitor Integration besteht unter den seit 2013 nach Thüringen geflüchteten Menschen ein erheblicher Bedarf an Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Zugleich wurde jedoch im Rahmen der Anhörungen der Kommission deutlich, dass Defizite in der Umsetzung von Gleichwertigkeitsverfahren zwischen deutschen und ausländischen Berufsabschlüssen bestehen. Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist maßgebend, um die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer*innen in Unternehmen zu gewährleisten. Daher, empfiehlt die Kommission schnellere und transparentere Verfahren der bundeseinheitlich getroffenen Regelungen des Bundesanerkennungs- und Landesanerkennungsgesetzes in Thüringen. Hierzu muss es einheitliche Richtlinien für die Überprüfung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse geben. Dies soll zum einen verhindern, dass eine solche Entscheidung auf der subjektiven Wahrnehmung lediglich eines*r Mitarbeiter*in eines Jobcenters oder einer Arbeitsagentur basiert und eben jenen als Katalog zur Frage der Anerkennung helfend zur Seite stehen. Insbesondere für eine zügige Gleichstellung derjenigen mit ausländischen Abschlüssen ist es wichtig, die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit der Kenntnisprüfung von sechs Monaten einzuhalten, z.B. durch Neu-Einstellungen von Sachbearbeiter*innen.
Die gezielte Förderung von Schulungen, die in diesem Rahmen Mitarbeiter*innen von Jobcentern oder Arbeitsagenturen bereits angeboten werden, soll dafür sensibilisieren den Thüringer Arbeitsmarkt als notwendig heterogenen und diskriminierungsarmen Platz der Gegenwart zu begreifen. Best-Practice-Beispiel ist das IQ Netzwerk Thüringen, mit dem aufgrund seiner Expertise im Bereich der Anerkennungsberatungen ausländischer Qualifikationen eng zusammengearbeitet werden sollte.
Dem schließen wir uns an. Zudem lehnen wir die Einführung von Vorschaltklassen für zugewanderte Kinder ab. Um die DaZ-Förderung weiter zu stärken, wollen wir den Einsatz der Lehrkräfte auf dieses Aufgabenfeld konzentrieren und Fachfremden Vertretungsunterricht durch andere Lehrkräfte absichern. Das Studium an Thüringer Hochschulen muss auch beruflich qualifizierten Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Geflüchteten offenstehen. Deshalb werden wir bestehende Barrieren weiter abbauen.
Dazu drängen wir auf die Einrichtung und Umsetzung von Diversity-Strategien.