Wahlprüfsteine 2019

 

Wahlprüfsteine gesamt

CDU zu Abschiebung

Frage

Die Praxis der Abschiebungen bzw. Dublin-Abschiebungen hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Dies führte bereits in Thüringen zu Abschiebeversuchen aus Krankenhäusern und Jugendhilfeeinrichtungen. Nächtlich finden regelmäßig unangekündigte Abschiebungen in den Unterkünften statt. In einigen Gemeinschaftsunterkünften werden regelmäßige Anwesenheitskontrollen und Anwesenheitserfassungen durchgeführt oder nächtliche An- und Abmeldepflichten verhangen. Menschen, die bei den unangekündigten Überstellungsversuchen nicht angetroffen werden, werden in der Regel als „untergetaucht“ bzw. „flüchtig“ abgemeldet, mit erheblichen Folgewirkungen für sie. Diese Repressionen führen zu (zusätzlichen) psychischen Belastungen von Geflüchteten und legen nahe, dass es sich um eine Zermürbungsstrategie handelt. Auch werden Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete in Deutschland derzeit in regelmäßigen Abständen diskutiert bzw. finden bereits regelmäßig statt (z.B. nach Afghanistan).
1. Wie ist Ihre Position dazu?
2. Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass die Würde und persönlichen Rechte der Betroffenen, insbesondere auch das Kindeswohl, von Menschen mit einer Duldung besser geschützt werden?
3. Planen Sie in Thüringen Ausreiseeinrichtungen oder Abschiebehaftplätze einzurichten?
4. Welche Position vertreten Sie zu Abschiebungen in unsichere Gebiete (z.B. Afghanistan)?

 

Antwort

1. Wie ist Ihre Position dazu?

Bei dem angesprochenen Abschiebversuch wurden die Asylanträge der Betroffenen jeweils Ende Juni abgelehnt. Beide wurden mehrfach zur Ausreise aufgefordert. Beide lehnten eine freiwillige Ausreise ab. Beiden wurde die Abschiebung angedroht. Vier Monate später versuchten Bundesbehörden, eine der beiden Personen in unstrittiger Übereinstimmung mit deutschem und europäischem Recht abzuschieben. Diesem Versuch widersetzte sich die Person erfolgreich mit passiver Gewalt. In keinem anderen Rechtsgebiet ist so ein Ergebnis denkbar. In keinem anderen Rechtsgebiet ist vorstellbar, dass die Durchsetzung von Recht mit Gewalt verhindert wird. Wir halten das für eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Abschiebungen von Minderjährigen aus Einrichtungen der Jugendhilfe sind aus Thüringen nicht bekannt. Unserer Auffassung nach sollte deutsches Recht akzeptiert und umgesetzt werden. Ausreisepflichtige Ausländer sollten wie alle anderen Menschen auch ihren Pflichten nachkommen. Die Diskussionen um die Durchsetzung der Ausreisepflicht und beständige Aktualisierung der Sicherheitslage weltweit insgesamt tragen wir mit. Abgewogenen Abschiebungsentscheidungen nach Afghanistan, wie sie auch von Thüringen vollzogen werden, stellen wir uns nicht entgegen.

2. Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass die Würde und persönlichen Rechte der Betroffenen, insbesondere auch das Kindeswohl, von Menschen mit einer Duldung besser geschützt werden?

In wie weit die Würde oder die persönlichen Rechte von Menschen, deren rechtskräftige Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, in der Bundesrepublik nicht oder nicht angemessen geschützt sind, erschließt sich nicht. Art. 1 Abs. 1 GG gilt für alle Menschen.

3. Planen Sie in Thüringen Ausreiseeinrichtungen oder Abschiebehaftplätze einzurichten?

Abschiebehaft ist ein wesentlicher Bestandteil der Rechtsdurchsetzung für die Menschen, die ihren Pflichten nicht freiwillig nachkommen. Es ist nicht hinzunehmen, wenn richterliche Anträge auf Abschiebehaft mangels Haftplätzen abgewiesen werden. Gemessen an Thüringer Verhältnisses wäre die Einrichtung von Haftplätzen der Schaffung einer eigenen Einrichtung vorzuziehen.

4. Welche Position vertreten Sie zu Abschiebungen in unsichere Gebiete (z.B. Afghanistan)?

Abgewogenen Abschiebungsentscheidungen nach Afghanistan, wie sie auch von Thüringen vollzogen werden, stellen wir uns nicht entgegen. Die Abschiebung in unsichere Gebiete ist bundesgesetzlich unzulässig.
Innerstaatliche Fluchtalternativen sind nicht nur für Afghanistan gerichtlich bestätigt.