Wahlprüfsteine 2019

 

Wahlprüfsteine gesamt

Die Linke zu Anker-Zentren

Frage

Flüchtlingsorganisationen lehnen die Einrichtung von Anker-Zentren und eine mehrmonatige bzw. mehrjährige Aufenthaltsdauer in Erstaufnahme-einrichtungen ab und fordern stattdessen eine zügige Verteilung aller Schutzsuchenden, ungeachtet ihrer unterstellten Bleibeperspektiven, auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Soziale Teilhabe und der Zugang zu (Schul-) Bildungsmöglichkeiten sowie unabhängigen Beratungsdiensten sind in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Ankerzentren nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Zudem bieten sie erhebliches Konfliktpotential, wenn Menschen auf so engem Raum lange Zeit zusammenleben müssen.
1. Wie ist Ihre Position dazu?
2. Welche Pläne haben Sie für die Erstaufnahmeeinrichtung in Thüringen?
3. Welche Maßnahmen planen Sie, um ein strukturiertes Gewaltschutzkonzept in der Erstaufnahmeeinrichtung zu etablieren?

Antwort

1. Wie ist Ihre Position dazu?
Das Konzept der Ankerzentren, wie es 2017 von Innenminister Seehofer eingebracht wurde lehnen wir aus generellen Überlegungen ab. DIE LINKE. Thüringen will, dass Menschen, die vor Krieg, Hunger und Not flüchten müssen, humanitäre Aufnahme und Möglichkeiten der Integration in unserem Land finden. Sie sollen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus diskriminierungsfrei und menschenwürdig leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben
können.


2. Welche Pläne haben Sie für die Erstaufnahmeeinrichtung in Thüringen?
Schon mit der Erstaufnahme der Asylsuchenden wollen wir erste Schritte für die Integration in unsere Gesellschaft gehen. Neben der Asylverfahrensberatung wollen wir ein Clearingverfahren etablieren, das die aktuelle Situation der Geflüchteten, berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten und besondere Bedarfe der Menschen erfasst und die Erstellung eines individuellen „Integrationsplanes“ ermöglicht.( Wir setzen uns für den flächendeckenden Ausbau einer qualifizierten, behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung und die Sicherstellung bedarfsgerechter Beratungs-, Unterstützungs- und Betreuungsangebote ein.) Bereits nach kurzem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung sollen die Geflüchteten bevorzugt eine eigene Wohnung im zuständigen Landkreis beziehen können.

3. Welche Maßnahmen planen Sie, um ein strukturiertes Gewaltschutzkonzept in der Erstaufnahmeeinrichtung zu etablieren?
Ein umfassendes Screening besonderer Schutzbedarfe sowie die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Begleitung und Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen sind ebenso Bestandteil eines umfassenden Gewaltschutzkonzeptes wie die Schulung der Beschäftigten und die Einführung eines Beschwerdemanagementsystems für die Bewohnerinnen und Bewohner in der Erstaufnahmeeinrichtung. (Grundrechte, wie das der Unverletzlichkeit der Wohnung, werden wir auch in Flüchtlingsunterkünften schützen. Bei der Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten und Maßnahmen zur Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen wollen wir die Kommunen unterstützen.)