Geflüchtete, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, zählen zu den besonders schutzbedürftigen Personengruppen im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU. Die Richtlinie verpflichtet EU-Mitgliedsstaaten, geeignete Strukturen zu schaffen, um besonders Schutzbedürftige zu identifizieren und spezifische Unterstützung während des gesamten Asylverfahrens zu garantieren. Beim Blick auf die bundesweite Beratungslandschaft offenbart sich jedoch, dass Thüringen das einzige Bundesland ohne eine spezialisierte Fachberatungsstelle zur Unterstützung der Betroffenen von Menschenhandel ist.