Wir freuen uns die Veröffentlichung des aktuellen BLEIBdran-Newsletters (04/2018) bekanntzugeben. Wir haben dieses Mal unter anderem Artikel zu Erkennungsdienstlicher Behandlung außerhalb des Asylverfahrens (S.5) und zum aktuellen Erlass zur Aufenthaltsbeendigung in den Wintermonaten (S.6) beigesteuert. Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden (PDF).

Wir haben heute Strafanzeige gegen eine Richterin am Amtsgericht Nordhausen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung erstattet. Hintergrund hierfür ist ein Beschluss vom 16. Juni 2017, welcher die Durchsuchung der Wohnräume von 50 Geflüchteten in zwei Gemeinschaftsunterkünften in Nordhausen anordnete. Begründet wurde diese massive Grundrechtseinschränkung im Beschluss damit, dass die Betroffenen nach negativ abgeschlossenem Asylverfahren vollziehbar ausreisepflichtig seien und ihren Mitwirkungspflichten bei der Beschaffung von Identitätspapieren nicht nachgekommen seien.

Der Flüchtlingsrat Thüringen kritisiert den neuen Erlass zur Regelung von Abschiebungen in den Wintermonaten als unzureichend. Bereits im November veröffentlichte ein breites Bündnis aus über 40 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Parteien, Wohlfahrts- und Jugendverbänden einen Aufruf, welcher einen umfassenden Winterabschiebestopp für diesen Winter forderte.

Am 10. Dezember 2018 hat die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ihr 70-jähriges Jubiläum. Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. macht deutlich, dass die Erinnerung an Grund- und Menschenrechte auch in Thüringen von großer aktueller Bedeutung ist. Anlässlich des Tages der Menschenrechte vergibt der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. normalerweise den „Preis für die größtmögliche Gemeinheit“ an Behörden, Institutionen und Einzelpersonen, die nach Auffassung des Vereins in besonderer Weise schützenswerte Rechte von Geflüchteten missachtet bzw. unbeachtet gelassen haben.

Offensichtlich wird sich der Erfurter Oberbürgermeister Andreas Bausewein gegen die Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen aussprechen.

Deutschland ignoriert das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Elternnachzug

Pressemitteilung der Landesflüchtlingsräte, JUMEN e.V., des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und PRO ASYL vom 5. Dezember 2018:

Unbefriedigender Erlass zur Aufenthaltsbeendigung in den Wintermonaten:

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. hat sich an die Thüringer Landesregierung gewandt und appelliert, keine neuen Restriktionen für geduldete Flüchtlinge in das Aufenthaltsgesetz aufzunehmen. Aktuell werden im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FKEG) auch Aspekte der inländischen Fachkräftesicherung diskutiert. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 5. Dezember 2018 soll dies auch Thema sein.

Der Flüchtlingsrat Thüringen veröffentlichte am 3. Dezember 2018 seine Stellungnahme zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FKEG). Im Kern sieht das FKEG Neuregelungen zur Ausbildungsduldung (§ 60b AufenthG), eine Ausweitung von Arbeitsverboten (§ 60a Abs. 6 AufenthG) sowie die Einführung einer Beschäftigungsduldung (§ 60c AufenthG) für asylsuchende und geduldete Geflüchtete vor.

Heute startet unsere Kampagne „Grundrechte für Alle - #Ohne Ausnahme!“. Unser Ziel ist auf massive Rechtsverletzungen gegenüber Geflüchteten in Thüringen aufmerksam zu machen. Auf unserer neuen Kampagnenseite dokumentieren wir Fälle, bei denen wir grundlegende Rechte von geflüchteten Menschen verletzt sehen. Im Rahmen der Kampagne veröffentlichen wir in den nächsten Wochen weitere Berichte.

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