Die Rubrik "Basiswissen Flucht und Asyl" wurde aktualisiert und kann weiterhin genutzt werden, um Hintergrundinfos und Fakten zu den Themen Flucht und Asyl zu erlangen. Zudem werden in Zusammenarbeit mit dem DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. Hinweise gegeben, wie bei kontroversen Diskussionen zum Thema Asyl argumentiert und was Rassismus und Diskriminierung im Alltag entgegen gesetzt werden kann.

Das Bundesinnenministerium hat einen neuen Referent*innenentwurf vorgelegt, der noch mehr drakonische Verschärfungen im Asylrecht vorsieht.

Überregionaler Fachaustausch zum Thema unbegleitete minderjährige Ausländer*innen und junge volljährige Geflüchtete

Zielgruppe: vorrangig Vormund*innen und Mitarbeit*innen im ASD der Jugendämter
Kosten: keine

(z.B. Flüchtlingssozialberater*in, Rechtsanwält*in, Vormund*in, Mitarbeiter*in einer Jugendhilfeeinrichtung, ehrenamtliche*r Pate oder Patin, …)

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Am 23. Januar präsentierte die Landtagsfraktion der Thüringer CDU ihren Entwurf für ein „Integrationsgesetz“. Der Gesetzesentwurf ist nahezu wortgleich vom bayerischen Integrationsgesetz der CSU abgeschrieben. Gegen jede vernünftige Vorstellung von Integration, setzt die Thüringer CDU auf Sondergesetze, Repressionen und Strafen von bis zu 50.000 Euro.

Sie arbeiten in einer Einrichtung der Jugendhilfe mit unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Flüchtlingen? Sie / Ihr Team steht immer wieder (neuen) Fragen bezüglich asyl- oder aufenthaltsrechtlicher Regelungen und weiteren Themengebieten gegenüber und Sie möchten Antworten finden? Sie fragen sich vielleicht, „wie machen das andere Einrichtungen“ oder „wie wird das anderswo in Thüringen gemacht“?

(z.B. Flüchtlingssozialberater*in, Rechtsanwält*in, Vormund*in, Mitarbeiter*in einer Jugendhilfeeinrichtung, ehrenamtliche*r Pate oder Patin, …)

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Der Freistaat Thüringen hat sein Landesaufnahmeprogramm für Syrer*innen bis 31.12.2020 verlängert. Damit ist Thüringen eines von wenigen Bundesländern, die ein solches Landesaufnahmeprogramm noch haben.

Voraussetzung ist nach wie vor unter anderem die 5-jährige Verpflichtungserklärung. Eine Änderung gibt es zur bisherigen Regelung: Antragsteller*innen müssen seit min. 6 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Thüringen haben.

Familien gehören zusammen! Vier Thüringer Familienverbände fordern mit dem Flüchtlingsrat Thüringen die Praxis des Familiennachzugs von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zu verändern!

Der NaturFreunde Thüringen e.V., der Deutsche Kinderschutzbund Thüringen, pro familia Landesverband Thüringen e.V., der Deutsche Familienverband, sowie der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. sehen in der aktuellen Praxis eine Gefährdung des Kindeswohls und die Entwürdigung von Eltern.

Wir freuen uns die Veröffentlichung des aktuellen BLEIBdran-Newsletters (04/2018) bekanntzugeben. Wir haben dieses Mal unter anderem Artikel zu Erkennungsdienstlicher Behandlung außerhalb des Asylverfahrens (S.5) und zum aktuellen Erlass zur Aufenthaltsbeendigung in den Wintermonaten (S.6) beigesteuert. Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden (PDF).

Wir haben heute Strafanzeige gegen eine Richterin am Amtsgericht Nordhausen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung erstattet. Hintergrund hierfür ist ein Beschluss vom 16. Juni 2017, welcher die Durchsuchung der Wohnräume von 50 Geflüchteten in zwei Gemeinschaftsunterkünften in Nordhausen anordnete. Begründet wurde diese massive Grundrechtseinschränkung im Beschluss damit, dass die Betroffenen nach negativ abgeschlossenem Asylverfahren vollziehbar ausreisepflichtig seien und ihren Mitwirkungspflichten bei der Beschaffung von Identitätspapieren nicht nachgekommen seien.

Der Flüchtlingsrat Thüringen kritisiert den neuen Erlass zur Regelung von Abschiebungen in den Wintermonaten als unzureichend. Bereits im November veröffentlichte ein breites Bündnis aus über 40 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Parteien, Wohlfahrts- und Jugendverbänden einen Aufruf, welcher einen umfassenden Winterabschiebestopp für diesen Winter forderte.

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