Wir begrüßen den Erlass des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) vom 15.3.2019 zur Klarstellung, dass eine stationäre Krankenhausbehandlung von der Abschiebebehörde zu respektieren ist und Abschiebungen in dieser Zeit nicht vollziehbar sind.
Anlass für diese erforderliche Klarstellung waren zwei erschütternde Abschiebeversuche aus Thüringer Krankenhäusern im Jahr 2018: Am 9. Mai 2018 sollte eine schwanger Frau, die aufgrund einer Risikoschwangerschaft im Krankenhaus in Ilmenau war, aus der Klinik abgeschoben werden. Die Abschiebung scheiterte am couragierten Einsatz des medizinischen Personals. Am 10. Oktober 2018 wurde im Saalfelder Krankenhaus ein werdender Vater von seiner bereits in den Wehen liegenden Frau getrennt, um nach Italien abgeschoben zu werden.
Dass Abschiebungen aus Krankenhäusern menschenrechtlich nicht zu vertreten sind, wird auch in einem sehr empfehlenswerten am 03.04.19 erschienenen Radiofeature von Radio F.R.E.I. aus Erfurt klar, in welchem sowohl die Betroffenen der Abschiebung von der Geburtsstation im Saalfelder Krankenhaus eindrücklich die Folgen dieses Abschiebeversuches schildern, als auch medizinische und rechtliche Einschätzungen aufgeführt werden.
Wir begrüßen, dass das TMMJV nun endlich eine klare Anweisung veröffentlicht hat, welche Abschiebungen aus Krankenhäusern in Thüringen verbietet. Gleichwohl sollte dasselbe auch für Kitas, Schulen, Bildungseinrichtungen und für die Abschiebung von Minderjährigen und junge Volljährigen aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe generell gelten. Hierzu hat der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. am 1. März 2019 eine ausführliche Stellungnahme an Migrationsminister Dieter Lauinger geschickt.