Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. begrüßt die Änderung des Thüringer Schulgesetzes durch den Landtag vergangene Woche. Die Ausweitung der Schulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und die Einstufung in die jeweilige Klassenstufe nach den tatsächlichen Bildungsvorrausetzungen sind immense Fortschritte in der Bildungsbeteiligung zugewanderter Schüler*innen. Für viele junge Geflüchtete war der Weg in das reguläre Schulsystem bislang in Thüringen verschlossen, wenn sie erst nach dem 16. Lebensjahr eingereist sind. Der Auftrag an die Berufsschulen, das Nachholen von Schulbildung zu ermöglichen, wird ausdrücklich begrüßt. Damit wird jungen geflüchteten Menschen mit unterbrochener Bildungsbiografie die Möglichkeit eröffnet, den Weg zum (Haupt)Schulabschluss einzuschlagen beziehungsweise für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt notwendige Qualifikationen zu erlangen.
Erfreut nimmt der Flüchtlingsrat zur Kenntnis, dass die Befunde der Bildungsumfragen des Vereins 2017 sowie 2018 zur Situation geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Thüringen Eingang in die Gesetzgebung gefunden haben.
Zuletzt zeichnete eine bundesweite Umfrage des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. ein eher düsteres Bild der Bildungsperspektiven für junge Geflüchtete: auffällig war, dass besonders viele Teilnehmende u.a. aus Thüringen (38,5 %) angaben, dass 16-bis 18-Jährige lediglich Sprachunterricht erhalten, während der Bundesdurchschnitt bei 4,4% liegt. Bei den über 18- Jährigen gaben zwei Drittel der Befragten an, dass lediglich eine Beschulung über Sprach- bzw. Integrationskurse oder keine Beschulung bei ihnen vor Ort die Regel ist, d.h. keine Möglichkeit des Erreichens eines Schulabschlusses vor Ort offen stand. Diese Praxis sollte durch das neue Thüringer Schulgesetz der Vergangenheit angehören.