Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. begrüßt die Vorhaben im Koalitionsvertrag* der Thüringer Minderheitsregierung zu den Themen Integration und Migration.

„Wir begrüßen das klare Bekenntnis zu einer menschenrechtsorientierten Asyl- und Migrationspolitik“, sagt Sabine Blumenthal vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

Das Schwerpunktthema des aktuellen Newsletters der BLEIBdran-Netzwerkes sind geflüchtete Frauen – unter anderem mit einem Gastbeitrag von Andrea Palenberg. Weiterhin finden sich wie gewohnt Informationen zu gesetzlichen Neuerungen und zu aktuellen Themen rund um Ausbildung und Arbeit:

Newsletter BLEIBdran: 04/2019

Die Fortbildung wird von Rechtsanwältin Claire Deery gehalten. Sie legt den Fokus auf die Mitwirkungspflichten bei Personen mit Duldung und Gestattung. Dabei sollen die Möglichkeiten der Passbeschaffung einzelner Herkunftsländer vermittelt werden. Insbesondere folgende Themen werden Bestandteil der Fortbildung sein:

(z.B. Flüchtlingssozialberater*in, Rechtsanwält*in, Vormund*in, Mitarbeiter*in einer Jugendhilfeeinrichtung, ehrenamtliche*r Pate oder Patin, …)

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Negativpreis für Grundrechtsverletzung wird zum internationalen Tag der Menschenrechte vergeben

Zum heutigen internationalen Tag der Menschenrechte hat der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. den „Preis für Gemeinheit“ an die Ausländerbehörde Weimar vergeben. Diese trennte am 23. April 2019 eine Familie, indem sie den werdenden Vater Herrn S. vor den Augen seiner hochschwangeren Lebensgefährtin ohne Vorwarnung direkt aus der Ausländerbehörde abschieben ließ. 

Innenministerkonferenz ist gefordert: Perspektiven für geflüchtete Kinder schaffen!

Aus Anlass der bevorstehenden Innenministerkonferenz vom 04. – 06.12.2019 fordern die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL den Bundesinnenminister erneut auf, ein Aufnahmeprogramm für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht länger zu blockieren.

Der Flüchtlingsrat Thüringen begrüßt, dass das Land Thüringen bei Abschiebungen in winterliche Bedingungen die Ausländerbehörden auffordert, Einzelfallprüfungen durchzuführen. Geprüft werden sollen die konkrete Situation im Herkunftsland und das Vorliegen besonderer Schutzbedarfe. Ist eine Abschiebung in das Herkunftsland während der Wintermonate nicht zumutbar, können Betroffenen und ggf. deren Kernfamilien bis zum 30. März 2020 aus humanitären Gründen geduldet werden.

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. fordert einen umfassenden Winterabschiebestopp für Herkunftsländer, in denen die klimatischen Verhältnisse Gesundheit und Leben der Betroffenen bedrohen. Laut dem Thüringer Integrationskonzept soll genau geprüft werden, ob Menschen in den Wintermonaten abgeschoben werden können.

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