26. November 2019
Einzelfallprüfungen bei Winterabschiebungen
Der Flüchtlingsrat Thüringen begrüßt, dass das Land Thüringen bei Abschiebungen in winterliche Bedingungen die Ausländerbehörden auffordert, Einzelfallprüfungen durchzuführen. Geprüft werden sollen die konkrete Situation im Herkunftsland und das Vorliegen besonderer Schutzbedarfe. Ist eine Abschiebung in das Herkunftsland während der Wintermonate nicht zumutbar, können Betroffenen und ggf. deren Kernfamilien bis zum 30. März 2020 aus humanitären Gründen geduldet werden.
Dennoch fordert der Flüchtlingsrat Thüringen einen umfassenden Winterabschiebestopp, der einen Rechtsanspruch für die Betroffenen vorsieht.