Anlässlich der morgen im Bundesrat stattfindenden Anhörung fordert der Flüchtlingsrat die Landesregierung Thüringens auf, die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates ernst zu nehmen und den Vermittlungsausschuss zum „Geordnete- Rückkehr-Gesetz“ anzurufen. Mit einem Schreiben hat sich dazu der Flüchtlingsrat auch die Bundesratsmitglieder der Thüringer SPD gewandt.
Es handelt sich aus unserer Sicht um ein durch den Bundesrat zustimmungspflichtiges Gesetz, so dass die Verweisung an den Vermittlungsausschuss dringend geboten ist, um verfassungsrechtliche Bedenken zu klären.
Einige zentrale Kritikpunkte des „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, besser benannt als „Hau-ab-Gesetz“, sind die Ausweitung der Zwangsisolierung in der Erstaufnahme von 6 auf 18 Monate und der Zwang, Sachleistungen dort zu zahlen, die europarechtswidrige Vermischung von Strafhaft und Abschiebehaft, die neue Möglichkeit, ausreisepflichtige Personen schon 30 Tage nach Ablauf ihrer Ausreisefrist ins Ausreisegewahrsam zu nehmen – unabhängig davon, ob es Anzeichen dafür gibt, untertauchen zu wollen. Indem im Gesetzentwurf zum „Geordneten-Rückkehr-Gesetz“ der gesamte Ablauf der Abschiebung – inklusive Botschaftsterminen zur Passbeschaffung – nun als "Geheimnis" deklariert wird, könnten in der Flüchtlingsarbeit Tätige, die zum Beispiel über den Termin einer geplanten Botschaftsvorführung informieren, der Beihilfe zum Geheimnisverrat bezichtigt und damit kriminalisiert werden.