Mit über 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen veröffentlicht der Flüchtlingsrat Thüringen einen gemeinsamen Appell an die Bundesregierung und fordert erneut einen vollständigen Abschiebestopp nach Afghanistan.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute mit einer einstweiligen Verfügung die Abschiebung eines Menschen nach Afghanistan gestoppt. Als Grund wird die Sicherheitslage vor Ort genannt – besonders interessant, denn diese Einschätzung ist somit eine Allgemeine.

Drei Jahre nach Öffnung der ersten AnkER-Zentren fällt die Bilanz düster aus. Das Konzept ist gescheitert, die Asylverfahren wurden nicht beschleunigt, die Menschen sind oft isoliert, entrechtet und ausgegrenzt. Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, darunter PRO ASYL, Diakonie Deutschland, Deutscher Caritasverband, Paritätischer Gesamtverband, AWO Bundesverband und Amnesty International, fordern die Schließung der Zentren und faire Asylverfahren.

Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und Häusliche Gewalt. In Deutschland ist sie seit über zwei Jahren in Kraft. Nun zeigt ein Schattenbericht von ProAsyl und Landesflüchtlingsräte, dass die Konvention in Deutschland oft nur mangelhaft umgesetzt wird:

Sicherheitslage und Pandemie in Afghanistan spitzen sich zu - Thüringen darf sich nicht an Abschiebungen beteiligen

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. verleiht im Rahmen der Interkulturellen Woche am 01. Oktober 2021 den Leuchtturm als "Preis für Engagement für die Rechte von Geflüchteten“.

Referentin: Jenny Fleischer (Rechtsanwältin Migrationsrecht, Berlin)
Zeit: ab 9:30 Uhr, 10:00-17:00 Uhr 
TN-Beitrag:  50,00 € für Hauptamtliche/ 25 € für Ehrenamtliche


Zielgruppe: Die Fortbildung richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsberater:innen und Rechtsanwält:innen.

Die Fortbildung bietet eine Einführung in die Asylverfahrensberatung und gibt umfassenden Einblick in relevante Bereiche:

(z.B. Flüchtlingssozialberater*in, Rechtsanwält*in, Vormund*in, Mitarbeiter*in einer Jugendhilfeeinrichtung, ehrenamtliche*r Pate oder Patin, …)

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