Referent: Andre Schuster (Projekt Q- GGUA Münster)
Zeit: 10:00-15:00 Uhr
TN-Beitrag: 25 €
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Berater:innen in der Flüchtlingsarbeit. Grundkenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht werden vorausgesetzt
Die Fortbildung beschäftigt sich mit den rechtlichen Voraussetzungen für Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz sowie den Rechtsmittelmöglichkeiten. Anhand von bespielhaften Fällen wenden die Teinehmer:innen das theoretische Wissen praktisch an. Zu den Schwerpunkten der Fortbildung zählen:
- Überblick über die Leistungsstufen des AsylbLG (§3, § 2, § 1a)
- Bedarfsgruppen-Einstufung von alleinstehenden Leistungsberechtigten in Gemeinschaftsunterkünften
- Leistungskürzungen nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz –Voraussetzungen und Rechtsfolgen
- Aktuelle Rechtsprechung zu Leistungseinschränkungen
- Überblick über Rechtsmittelmöglichkeiten
- Praktische Bearbeitung von Beispielfällen in Gruppenräumen
Wichtige Hinweise: Ein Teilnahmebeitrag wird erhoben, der nach einer Anmeldebestätigung und vor dem Fortbildungstag zu überweisen ist. Eine Anmeldebestätigung erfolgt in der 46. Kalenderwoche per Email. Am 24.11.2021 werden an die Teilnehmer:innen die digitalen Zugangsdaten sowie die Seminarunterlagen gemailt.
Verbindliche Anmeldungen bis 24.11.2021
Für Rückfragen:
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Projekt "Gut beraten- Qualifzierung in der Thüringer Flüchtlingsarbeit"
Ellen Könneker
Schillerstraße 44 | 99096 Erfurt
Telefon: 0361 51805125
Fax: 0361- 51 88 43-28
E-Mail: koenneker[at]fluechtlingsrat-thr.de
Die Fortbildung wird gefördert Mitteln der Förderrichtlinie Integration des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Vebraucherschutz (TMMJV) und der UNO Flüchtlingshilfe.