Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. verleiht im Rahmen der Interkulturellen Woche am 28. September 2020 den Leuchtturm als "Preis für Engagement für die Rechte von Geflüchteten“.

Verbesserung der Flüchtlingsunterbringung in Thüringen nicht absehbar

Durch das „Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ wurden auch erhebliche Mittel zur Verbesserung der Unterbringungssituation von Geflüchteten eingeplant. Aktuell erarbeitet das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz einen Plan zur Verteilung der entsprechenden Mittel.

In einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus wurde ihm zur Last gelegt, er habe dazu aufgefordert, „von Abschiebung bedrohten Menschen Bürgerinnenasyl zu gewähren und sie auch notfalls in ihren Wohnungen zu verstecken“. Dazu hat das Amtsgerichts Aschaffenburg nun entschieden, die Klage wegen Aufruf zu Bürger*innenasylen abgewiesen und den Aktivisten freigesprochen.

Zur Praxis vieler Sozialarbeiter*innen, in der Behindertenhilfe, in Flüchtlingsinitiativen, oder privat Engagierter gehört die Begleitung von Menschen zu den verschiedensten Behörden und Einrichtungen. Oft ist die Begleitung aber nicht einfach oder es können Anliegen nicht zufriedenstellend geklärt werden. Häufig genug bleibt ein Gefühl der Ohnmacht, wenn mensch mit unbegründet ablehnenden Aussagen wie "Da können wir nichts machen", aber auch nicht selten mit herabwürdigenden und diskriminierenden Bemerkungen und Beleidigungen konfrontiert wird.

Kein Konto, kein Job und Probleme mit der Polizei – das hat mit einer Behörde zu tun, die über das tägliche Leben von Menschen entscheidet, aber nicht direkt mit ihnen redet:

Die Ausländerbehörde Erfurt vergibt noch immer nahezu keine Termine. Bereits vor Corona war die Kommunikation der Behörde intransparent und hürdenreich – ein Problem, das für die Betroffenen dramatische Folgen hat.

Referentin: Kirsten Eichler, GGUA Münster
TN-Beitrag: 25,00 €

Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsberater*innen und Rechtsanwält*innen. Grundkenntnis-se im Asyl- und Aufenthaltsrecht werden vorausgesetzt.

Die Fortbildung beschäftigt sich mit den Erteilungsvoraussetzungen für das unbefristete Aufenthaltsrecht in Abhängigkeit zu den unterschiedlichen humanitären Aufenthaltserlaubnissen Geflüchteter:

(z.B. Flüchtlingssozialberater*in, Rechtsanwält*in, Vormund*in, Mitarbeiter*in einer Jugendhilfeeinrichtung, ehrenamtliche*r Pate oder Patin, …)

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Die Aufnahme von 2100 hilfsbedürftigen Kindern und ihrer engsten Angehörigen aus griechischen Elendslagern droht zu scheitern. Humanitäres Versagen und ein politischer Skandal!

So schnell kann es gehen - #BlackLivesMatters Debatte war gestern – Wegschauen war vorgestern und ist morgen! Die von Politiker*innen wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Wissenschaft geforderte und zunächst zugesagte Dunkelfeldstudie zu rassistischen Polizeikontrollen wurde nun vom Bundesinnenministerium abgesagt. Ala „was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“ rudert Horst Seehofer nun zurück und möchte mögliche Konsequenzen aus der Rassismus-Debatte aussitzen. Besonders peinlich ist die Begründung der Absage.

Flüchtlingsrat Thüringen e.V. unterstützt die Kampagne „Wanderarbeiter*innen schützen. Gemeinsam gegen Entmenschlichung, Ausbeutung und Rassismus“ und spricht sich dafür aus, Arbeitsverbote von Geflüchteten dauerhaft aufzuheben und Bleibeperspektiven zu eröffnen

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