So schnell kann es gehen - #BlackLivesMatters Debatte war gestern – Wegschauen war vorgestern und ist morgen! Die von Politiker*innen wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Wissenschaft geforderte und zunächst zugesagte Dunkelfeldstudie zu rassistischen Polizeikontrollen wurde nun vom Bundesinnenministerium abgesagt. Ala „was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“ rudert Horst Seehofer nun zurück und möchte mögliche Konsequenzen aus der Rassismus-Debatte aussitzen. Besonders peinlich ist die Begründung der Absage. So sagte ein Ministeriumssprecher, "Insbesondere Personenkontrollen müssen diskriminierungsfrei erfolgen“ und somit gäbe es ja keinen Grund zu schauen, ob es in der Realität nicht anders ist. Wow – was verboten ist, gibt es nicht? Selbst der BundKriminalbeamter findet Absage und Begründung „peinlich“.
Bereits im Oktober 2015 gab es eine erfolgreiche Klage gegen die Bundespolizei wegen verdachtsunabhängiger Personenkontrolle in einem ICE (Verwaltungsgericht Stuttgart Az.: 1 K 5060/13). Erst neuerlich wurde dieses Urteil in einem anderen Fall bestätigt: Das Verwaltungsgericht in Koblenz fällte ein Urteil, welches die alleinige Kontrolle eines schwarzen (deutschen) Pärchens in einem vollbesetzten Zug als rechtswidrig erklärt. Betroffene, Verbände und Menschenrechtsorganisationen fordern seit Jahren ein Ende dieser diskriminierenden Polizeipraxis. Auch bei der Enquete-Kommission „Rassismus“ im Thüringer Landtag waren diese Kontrollen ein Thema.