Pressemitteilungen
Beim Fachtreffen von Thüringer Rechtsanwält*innen und Flüchtlingssozialberater*innen am 31.8.2016 in Erfurt wurden die Auswirkungen der neu geltenden Wohnsitzauflage auf das jeweilige Bundesland für anerkannte Flüchtlinge stark kritisiert.
Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Integrationsgesetzes August 2016 gilt in der Regel, dass anerkannte Flüchtlinge in dem Bundesland bleiben müssen, in dem ihr Asylverfahren durchgeführt wurde. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2016. Dadurch sind auch bereits umgezogene Personen betroffen. Viele werden nun aufgefordert wieder zurückzuziehen.
Das Netzwerk spricht sich für eine zeitnahe rechtliche Klarstellung der Landesregierung aus:
In der aktuell geführten Diskussion um eine Einschränkung der Wohnsitzauflage innerhalb von Thüringen für anerkannte Flüchtlinge mach der Flüchtlingsrat Thüringen deutlich: „Dass eine Wohnsitzverpflichtung für 3 Jahre der besseren Integration von Flüchtlingen, die einen Schutzstatus erhalten haben, dienen soll, ist ein Irrglaube und eine massive Einschränkung der Persönlichkeitsrechte. Ob sie rechtlich standhält, ist zudem äußerst umstritten. Integration gelingt dort am besten, wo Geflüchtete Unterstützung, gut ausgebaute Aufnahmestrukturen sowie ausreichend Sprachkurs-, Bildungs- und Arbeitschancen vorfinden und nicht durch Zwang“, so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat.
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. ist über die ersten Einschätzungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur Flüchtlingsunterkunft in Meiningen empört: „Wenn die Aufsichtsbehörde für die Unterbringung von Flüchtlingen des Landes Thüringen eine derartige Form wie in der Meininger Mehrzweckhalle für menschenwürdig und akzeptabel hält, fragt sich, welche Maßstäbe denn dafür angesetzt werden. Diese dürften über „Dach über dem Kopf“, „Matratze“ und „Brandschutzauflagen erfüllt“ kaum hinausgehen. Es wäre fatal für die Unterbringung der Geflüchteten in Thüringen und die Diskussion um jegliche Mindeststandards hierfür, wenn solche Formen der Unterbringung als menschenwürdig und standardgerecht angesehen werden“, so Nathanael Falk vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Der Flüchtlingsrat Thüringen ist empört darüber, dass der Landkreis Schmalkalden-Meiningen immer noch einigen Geflüchteten als Sanktionsinstrument die ihnen zustehenden Leistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen und einem geringen Taschengeld auszahlt.
Schäbigste Unterbringung, Flüchtlingsrat von Landrat (SPD) mit Hausverbot bedroht
„Wir sind entsetzt über die schäbige Unterbringung der Flüchtlinge in der ehemaligen Meininger Mehrzweckhalle. Was einen Landkreis dazu bewegt, Menschen in solcher Form zu behandeln, ist für uns in keinster Weise nachvollziehbar und unwürdig. Immer wieder hört der Flüchtlingsrat, dass diese Halle insbesondere als „Abschreckungs-“ oder „Straf“ - Halle fungiere. Wir fordern die sofortige Schließung der Halle und eine gute Unterbringung für die Bewohner*innen“, so Nathanael Falk vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Der Flüchtlingsrat Thüringen besichtigte gestern, am 8. August 2016, die ehemalige Mehrzweckhalle, in der seit Monaten Geflüchtete untergebracht werden.
Gemeinsame Presseerklärung der Landesflüchtlingsräte
Magdeburg, 3.8.2016
Die Landesflüchtlingsräte fordern anlässlich der Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt am 3. August 2016:
Flüchtlingsrat fordert dringend Schließung von Massenunterkünften und Nachqualifizierung des Personals
Der Thüringer Flüchtlingsrat begrüßt, dass die am 17. August 2015 ausgesetzten Mindeststandards in Thüringer Gemeinschaftsunterkünften wieder gelten. Wie das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz kürzlich in einem Schreiben bekannt gab, sind die Mindeststandards bis zum 30. September 2016 wieder umzusetzen.
Opferrechte und Opferschutz von geflüchteten Menschen werden nicht konsequent umgesetzt, mahnt der Flüchtlingsrat Thüringen an. Das dritte Jahr in Folge kommt es in Thüringen zu deutlich mehr rassistischen Anschlägen und Übergriffen. Das geht aus aktuellen Zahlen von Landeskriminalamt und der Opferberatung ezra hervor. Die Aufklärungsquote der Straftaten ist dabei gering.
Thüringen setzt hohe Hürden beim Zugang zum Berufsvorbereitenden Jahr Sprache
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat in Rücksprache mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Thüringen festgelegt, dass die Zugangsvoraussetzung für das Berufsvorbereitende Jahr Sprache ein erhöhtes Sprachniveau (A2) sein soll. Damit werden viele jugendliche und junge erwachsene Geflüchtete vom Bildungszugang ausgeschlossen, da sie keinen rechtlichen oder faktischen Zugang zu vorgeschalteten Sprachkursen haben.
Pressemitteilung zum internationalen Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2016
Flüchtlingsrat appelliert an Kommunalpolitiker*innen sich für die Aufnahme von Transitflüchtlingen aus Griechenland einzusetzen