Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. ist über die ersten Einschätzungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur Flüchtlingsunterkunft in Meiningen empört: „Wenn die Aufsichtsbehörde für die Unterbringung von Flüchtlingen des Landes Thüringen eine derartige Form wie in der Meininger Mehrzweckhalle für menschenwürdig und akzeptabel hält, fragt sich, welche Maßstäbe denn dafür angesetzt werden. Diese dürften über „Dach über dem Kopf“, „Matratze“ und „Brandschutzauflagen erfüllt“ kaum hinausgehen. Es wäre fatal für die Unterbringung der Geflüchteten in Thüringen und die Diskussion um jegliche Mindeststandards hierfür, wenn solche Formen der Unterbringung als menschenwürdig und standardgerecht angesehen werden“, so Nathanael Falk vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Zudem handelt es sich bei der Halle nicht um eine Notunterkunft. Die Bewohner*innen der Unterkunft, darunter auch Kinder, waren zuvor bereits in einer Gemeinschaftsunterkunft in Meiningen oder in Einzelwohnungen untergebracht. „Die Aussage, dass alle Wohneinheiten über Tageslicht verfügen würden, stimmt schlicht und ergreifend nicht. Vergangene Woche Montag haben wir die Wohneinheit eines Geflüchteten besichtigt, welche weder über ein Fenster noch ein Oberlicht verfügte“, so Falk.
Medienberichte des MDR von 16. August 2016 zeigen das fensterlose Abteil, welches offensichtlich inzwischen geräumt wurde.
Der Flüchtlingsrat erwartet Aufklärung darüber, welche Maßstäbe für die Beurteilung des Landesverwaltungsamtes zugrunde gelegt werden.