Schäbigste Unterbringung, Flüchtlingsrat von Landrat (SPD) mit Hausverbot bedroht
„Wir sind entsetzt über die schäbige Unterbringung der Flüchtlinge in der ehemaligen Meininger Mehrzweckhalle. Was einen Landkreis dazu bewegt, Menschen in solcher Form zu behandeln, ist für uns in keinster Weise nachvollziehbar und unwürdig. Immer wieder hört der Flüchtlingsrat, dass diese Halle insbesondere als „Abschreckungs-“ oder „Straf“ - Halle fungiere. Wir fordern die sofortige Schließung der Halle und eine gute Unterbringung für die Bewohner*innen“, so Nathanael Falk vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Der Flüchtlingsrat Thüringen besichtigte gestern, am 8. August 2016, die ehemalige Mehrzweckhalle, in der seit Monaten Geflüchtete untergebracht werden.
Das Innere der Halle ist durch deckenhohe Abgrenzungen aus Bauwänden und Planen in kleine, dunkle und stickige Abteile unterteilt. In einigen dieser Abteile gibt es weder Tageslicht noch Fenster. Wo es Fenster gibt, können diese von den Bewohner*innen nicht selbst geöffnet oder geschlossen werden.
Immer wieder würden sich Security-Mitarbeiter auch Zutritt zu den Abteilen der Bewohner*innen verschaffen und die abschließbaren Spinde durchsuchen, berichteten die Bewohner*innen. Außerdem würden die Security-Mitarbeiter Besuchern den Zutritt verwehren. Dies berichteten auch ehrenamtliche Flüchtlingsunterstützer*innen aus Meiningen.
Überhaupt gibt es weder Privatsphäre noch Rückzugsräume für die Bewohner*innen. „Die Duschen sind nicht abschließbar und die Toiletten der Security-Mitarbeiter befinden sich im Durchgangsbereich von Frauenduschen und- toiletten“, so Sabine Blumenthal vom Flüchtlingsrat, was jedem Gewaltschutzkonzept- falls es eines geben sollte- zuwider läuft.
Security-Mitarbeiter unterrichteten Landrat Heimrich (SPD) über den Aufenthalt von Mitarbeiter*innen des Flüchtlingsrates in der Halle, woraufhin Vertreter*innen des Sozialamts und die Polizei vorbeikamen. Der Flüchtlingsrat wurde auf Anweisung des Landrats des Geländes verwiesen und mit einem Hausverbot bedroht, obwohl §2 Abs. 5 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes gerade Flüchtlingshilfsorganisationen den Zutritt zu allen Gemeinschaftsunterkünften gewähren soll. „Wenn ein Landrat bereit ist, Mitarbeiter*innen einer gemeinnützigen Flüchtlingshilfsorganisation mit Hilfe der Polizei vom Gelände einer Unterkunft zu verweisen, stellt sich die Frage, ob hier ein menschenunwürdiger Umgang mit Geflüchteten vertuscht werden soll“, so Nathanael Falk vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V. weiter.