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Bei einer Überarbeitung des Thüringer Erlasses vom 19.02.2016 zur „Organisation und Durchführung von Abschiebungen“ fordert der Flüchtlingsrat Thüringen, dass Abschiebungen aus Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, auch bei jungen Volljährigen, in Thüringen grundsätzlich nicht erfolgen.
Am 27. Oktober 2019 finden in Thüringen die Landtagswahlen statt. Mit dem heute veröffentlichten Positions- und Forderungspapier (PDF) möchten wir konkrete Handlungsoptionen für das Land Thüringen aufzeigen, um Flüchtlings- und Menschrechte zu achten und die Lebens-und Aufnahmebedingungen für geflüchtete Menschen zu verbessern. Der Aufbau folgt dabei einer festen Struktur: Zunächst beschreiben wir in kurzen Zielbeschreibungen, wie die Landespolitik in einzelnen Themenbereichen ausgestaltet sein sollte.
Am 26.02.2019 demonstrierten 250 Menschen vor der Ausländerbehörde Erfurt unter dem Motto "Stop making fear" gegen Behördenwillkür. In dem Aufruf zur Demo kritisierten der MOVE e.V., das Sprachcafé Erfurt, die Refugee Law Clinic Jena e.V. und der Flüchtlingsrat Thüringen die Nicht-Ausstellung der elektronischen Aufenthaltstitel sowie das Online-Terminvergabesystem der Ausländerbehörde Erfurt. Während der Demonstration forderten Betroffene außerdem das Recht auf Familiennachzug und eine faire Behandlung.
Die Rubrik "Basiswissen Flucht und Asyl" wurde aktualisiert und kann weiterhin genutzt werden, um Hintergrundinfos und Fakten zu den Themen Flucht und Asyl zu erlangen. Zudem werden in Zusammenarbeit mit dem DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. Hinweise gegeben, wie bei kontroversen Diskussionen zum Thema Asyl argumentiert und was Rassismus und Diskriminierung im Alltag entgegen gesetzt werden kann.
Radikalisierung unter Seehofer: Das Bundesinnenministerium möchte noch mehr Asylrechtsverschärfungen
Das Bundesinnenministerium hat einen neuen Referent*innenentwurf vorgelegt, der noch mehr drakonische Verschärfungen im Asylrecht vorsieht.
Der Freistaat Thüringen hat sein Landesaufnahmeprogramm für Syrer*innen bis 31.12.2020 verlängert. Damit ist Thüringen eines von wenigen Bundesländern, die ein solches Landesaufnahmeprogramm noch haben.
Voraussetzung ist nach wie vor unter anderem die 5-jährige Verpflichtungserklärung. Eine Änderung gibt es zur bisherigen Regelung: Antragsteller*innen müssen seit min. 6 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Thüringen haben.
Die Anordnung sowie das dazugehörige Merkblatt finden Sie hier auf unserer Homepage.
Wir freuen uns die Veröffentlichung des aktuellen BLEIBdran-Newsletters (04/2018) bekanntzugeben. Wir haben dieses Mal unter anderem Artikel zu Erkennungsdienstlicher Behandlung außerhalb des Asylverfahrens (S.5) und zum aktuellen Erlass zur Aufenthaltsbeendigung in den Wintermonaten (S.6) beigesteuert. Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden (PDF).
Unbefriedigender Erlass zur Aufenthaltsbeendigung in den Wintermonaten:
Ein Bündnis aus über 40 zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Wohlfahrts- und Jugendverbänden forderte im November 2018 einen umfassenden Winterabschiebestopp in Thüringen. Zudem wollte das Bündnis sichergestellt wissen, dass die durch den Erlass vor Abschiebung Geschützten nicht durch die Ausländerbehörden zur sogenannten freiwilligen Ausreise gedrängt werden. Die Forderung sah eine Aussetzung der Abschiebung bis Ende April 2019 vor.
Der Flüchtlingsrat Thüringen veröffentlichte am 3. Dezember 2018 seine Stellungnahme zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FKEG). Im Kern sieht das FKEG Neuregelungen zur Ausbildungsduldung (§ 60b AufenthG), eine Ausweitung von Arbeitsverboten (§ 60a Abs. 6 AufenthG) sowie die Einführung einer Beschäftigungsduldung (§ 60c AufenthG) für asylsuchende und geduldete Geflüchtete vor. Wir sind in großer Sorge, dass die vorgeschlagenen rechtlichen Regelungen alle Bemühungen, Rechtssicherheiten für geduldete Ausländer*innen (Stand 30.6.2018: 2793 Personen in Thüringen/ ca. 180.000 Personen bundesweit) zu schaffen, in ihr Gegenteil verkehren.