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Laut Pressemeldungen ist am frühen Freitagmorgen eine Sammelabschiebung von 28 Menschen, die Straftaten begangen haben sollen, mit dem Ziel Afghanistan gestartet.
Die Flüchtlingsräte der Bundesländer verurteilen die Abschiebung scharf. Es ist anzunehmen, dass dieser Vollzug in Zusammenarbeit mit den Behörden in Katar, die selbst vielfältiger Menschenrechtsverletzungen beschuldigt werden, stattfand. Aber auch eine über Bande organisierte Abschiebung ist nicht ohne Kooperation mit dem islamistischen Regime der Taliban möglich.
Am 1. September 2024 ist Landtagswahl in Thüringen. Rund 1,6 Millionen Wahlberechtigte dürfen ihre Stimme abgeben. Doch in Thüringen leben auch schätzungsweise über 136 000 Menschen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht wählen dürfen. Diese beiden Gruppen will eine Erfurter Initiative zusammenbringen.
Wahlberechtigte Thüringer:innen kommen in den Austausch mit Menschen, die nicht an der Wahl teilnehmen dürfen oder können – das ist die Idee der Wahlpatenschaft. Die beiden Wahlpat:innen oder auch „Wahlbuddies“ genannt, finden durch eine Erfurter Initiative zusammen.
PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern am dritten Jahrestag der Machtübernahme in Afghanistan, dem 15.08.24, die Bundesregierung auf, ihr Schutzversprechen zu erfüllen und das Bundesaufnahmeprogramm endlich zu realisieren. Zudem fordern die Organisationen einen bundesweiten Abschiebestopp nach Afghanistan, ein Bleiberecht für geduldeten Afghan*innen und die Einstellung jeglicher Kooperationsgespräche mit dem Taliban-Regime zu Rücknahmeabkommen.
Im AMIF-geförderten Projekt SENSA erstellen der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. und der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. derzeit einen Werkzeugkoffer „unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren“.
Unser Projekt [CoRa] hat im Kontext der anstehenden Wahl neue Plakate, Postkarten und Sharepics erstellt. Die Motive können selbst ausgedruckt (A4, A6) und die Sharepics für soziale Medien verwendet werden. Alle Motive gibt es auch als gedruckte A2-Plakate und Postkarten. Die können in unserem Büro abgeholt oder per Mail bestellt werden. Bitte gebt dazu gewünschtes Motiv, Anzahl und Anschrift an.
Abschiebungen bedeuten die Durchsetzung der Ausreisepflicht durch unmittelbaren Zwang. Sie können kein Mittel einer humanitären Asylpolitik sein.
Abschiebungen sind Zwangsmittel der Verwaltung. Sie sind nicht freiwillig und werden gegen den Willen der Betroffenen vollzogen. Zahlreiche Berichte von abgeschobenen Menschen belegen, wie gravierend dieser staatliche Eingriff sein kann: Traumatisierungen, Depressionen, das anschließende Leben in Elendsquartieren, die Weiterflucht in der Hoffnung, irgendwo ein Ankommen, Schutz und eine Lebensperspektive zu finden. Abschiebungen können keine Antwort einer humanitären Flüchtlingspolitik sein.
Im Dezember 2023 hat sich der Flüchtlingsrat Thüringen mit einem flüchtlingspolitischen Forderungspapier zur Landtagswahl 2024 an die zur Landtagswahl antretenden demokratischen Parteien gewandt. Ziel war es, den Parteien Gelegenheit zu geben, diese Positionen bei der Erarbeitung ihrer Landtagswahlprogramme zu berücksichtigen. Am 20. Juni folgte dazu eine Podiumsdiskussion in Erfurt.
Gastkommentar von Claudius Voigt, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender in Münster
Das AsylbLG als Versuchslabor: Wie rechtspopulistische Politik praktisch wird