Flüchtlingsrat fordert dringend Schließung von Massenunterkünften und Nachqualifizierung des Personals
Der Thüringer Flüchtlingsrat begrüßt, dass die am 17. August 2015 ausgesetzten Mindeststandards in Thüringer Gemeinschaftsunterkünften wieder gelten. Wie das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz kürzlich in einem Schreiben bekannt gab, sind die Mindeststandards bis zum 30. September 2016 wieder umzusetzen.