Menschenhandel - Interview mit refugio
Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels bezieht sich auf folgende Ausbeutungsformen: Ausnutzung der Prostitution oder anderer Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder erzwungene Dienstleistungen – einschließlich Betteltätigkeiten – Sklaverei, Leibeigenschaft, die Ausnutzung strafbarer Handlungen und Menschenhandel zum Zwecke der Organentnahme. Somit haben auch die Bundesländer die Verpflichtung, Maßnahmen zur Umsetzung der Strafverfolgung und zum Schutz der Betroffenen von Menschenhandel umzusetzen. Thüringen war lange Zeit das einzige Bundesland ohne eine Fachberatungsstelle gegen Menschenhandel. Derzeit befindet sich eine solche Beratungsstelle bei REFUGIO Thüringen im Aufbau.