Erkennung und Versorgung von Traumatisierung/ psychische Erkrankungen
Von den in der EU-Aufnahmerichtlinie sowie der Thür GUSVO definierten Gruppen von Geflüchteten mit besonderen Schutzbedürfnissen im und während des Asylverfahrens, sind die in Folge der Erkennung in psychosozialen Zentren betreuten Personen oft am schwierigsten frühzeitig zu erkennen. Anders als bei alten Menschen, Schwangeren, Alleinreisenden Frauen, (unbegleiteten) Minderjährigen wo die Identifizierung offensichtlicher ist, muss dem frühen Erkennen psychisch stark belasteter oder traumatisierter Asylsuchender stärkere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Die zentrale Stellung psychosozialer Zentren für die Versorgung besonders Schutzbedürftiger ergibt sich zudem daraus, dass viele geflüchtete Menschen mit den unterschiedlichsten primären Schutzbedürfnissen zudem traumatisierende Erfahrungen gemacht haben.