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Auf der Innenministerkonferenz treffen sich die Innenminister*innen und -senator*innen aller Bundesländer sowie der Bundesinnenminister. Neben Themen wie innere Sicherheit, Polizei und Verfassungsschutz geht es auch um Flüchtlings-, Migrations- und aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten. Für 2020 hat Thüringen den Vorsitz der Innenministerkonferenz übernommen. Sie findet vom 17. bis 19. Juni 2020 in Erfurt und vom 09. bis 11. Dezember in Weimar statt. Auf unserer Sonderseite listen wir alle Themen und Atkionen unserer Netzwerke im Rahmen der IMK auf.
Was bedeutet es in Zeiten von Corona, in Sammelunterkünften zu wohnen? Wie haben Versuche der räumlichen Entzerrung in Thüringen funktioniert und welche Folgen hat die Pandemie und die zugehörigen Maßnahmen auf geflüchtete Menschen?
Am 27. Mai 2020 wurde ein Beschlussvorschlag von den Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke und Mehrwertstadt Erfurt in die Stadtratssitzung eingebracht, in dem sich Erfurt dazu bereit erklären sollte, aus Seenot Gerettete zusätzlich zur Verteilungsquote aufzunehmen und dem Bündnis „Städte sicherer Häfen“ beizutreten.
Es bleibt ein schamloses Schauspiel im Streit um Zahlen, Zuständigkeiten und Verantwortung, während tausende Schutzsuchende nach wie vor allein gelassen werden. Trotz zahlreicher Proteste, Aufforderungen und Appelle ist das versprochene Landesaufnahmeprogramm aus den griechischen Elendslagern weiterhin nicht vom Kabinett beschlossen worden. Bereits Anfang Mai legte Migrationsminister Dirk Adams eine Kabinettsvorlage für ein Landesaufnahmeprogramm vor, das die Aufnahme von 2000 besonders vulnerablen Personen bis zum Jahr 2023 vorsah. Die Thüringer SPD meldete Diskussionsbedarf und versperrte den Weg für eine schnelle Entscheidungsfindung, die im Angesicht der Situation in den Lagern dringend geboten bleibt.
Wir informieren über die aktuelle Situation in den Thüringer Landkreisen/ kreisfreien Städten mit Blick auf Corona: Wurde die Belegung in den Unterkünften entzerrt? Wurden Risikogruppen identifiziert und besonders geschützt? Welche Quarantänemaßnahmen wurden verhangen? Wie wurden die Geldleistungen ausgezahlt und Aufenthaltsdokumente verlängert und ausgeteilt?
Informationen zu diesen Fragen haben wir hier gebündelt: Situation in den Thüringer Landkreisen/ kreisfreien Städten mit Blick auf Corona
Corona ist tödlich – besonders für diejenigen, die sich nicht davor schützen können. In den Lagern auf den griechischen Inseln sind geflüchtete Menschen diesem tödlichen Virus weiterhin auf engstem Raum ausgeliefert.
Untersuchungen internationaler Rechercheteams erhärten den Vorwurf, dass griechische „Grenzschützer“ am 4. März Muhammad Gulzar an der Grenze zwischen der EU und Türkei erschossen und weitere Personen verletzt haben. Einmal mehr bestätigt sich, dass die europäische Abschottungspolitik auf Menschenrechtsverletzungen beruht und der Begriff „Grenzschutz“ ein reiner Euphemismus ist. Mehr dazu in aktuellen Presseberichten.
Gutscheine für Geflüchtete: AfD-Kreistagsfaktion Sonneberg fordert längst überholtes Gutscheinsystem
Per Antrag forderte die AfD-Fraktion in der Kreistagssitzung des Landkreis Sonneberg am 6. Mai 2020, die Wiedereinführung der diskriminierenden Gutscheinpraxis für Geflüchtete ein. Begründet wurde dies mit „der
Unterstützung ortsansässiger Einzelhandelsunternehmer“. Wörtlich heißt es dazu: „Im Gegensatz zu Steuersenkungen kann so ein vor Ort einzulösender Einkaufs(Wert-)gutschein effektiver, zielgerichteter und sozial gerechter wirken, wobei hierbei auch Asylbewerber einen Anteil zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen infolge der Corona-Pandemie leisten können.“ Auch im Kreis Leipzig hat die AfD eine ähnliche Forderung.
Abschiebungen sind aktuell faktisch nicht möglich - dennoch wurden Geflüchtete, die nicht an ihrer Abschiebung mitarbeiten, sozialrechtlich sanktioniert. Nach Nordrhein Westfalen, Schleswig Holstein und anderen Ländern zog nun Thüringen mit einem Erlass nach.
Der Flüchtlingsrat Thüringen beabsichtigt ab dem 1.6.2020 die Fachberatungsstelle (m/w/d) mit 90 % Arbeitszeit in Erfurt zu besetzen. Die Stelle ist aufgrund des Kooperationsvertrages befristet bis zum 14.10.2020 (Eine Verlängerung der Kooperation wird angestrebt).
Die Vergütung erfolgt nach TVÖD Bund 10 (bei einschlägiger Berufserfahrung ist eine Eingruppierung in die entsprechende Erfahrungsstufe möglich, es besteht die Möglichkeit zur Reduzierung der Arbeitszeit)