Per Antrag forderte die AfD-Fraktion in der Kreistagssitzung des Landkreis Sonneberg am 6. Mai 2020, die Wiedereinführung der diskriminierenden Gutscheinpraxis für Geflüchtete ein. Begründet wurde dies mit „der
Unterstützung ortsansässiger Einzelhandelsunternehmer“. Wörtlich heißt es dazu: „Im Gegensatz zu Steuersenkungen kann so ein vor Ort einzulösender Einkaufs(Wert-)gutschein effektiver, zielgerichteter und sozial gerechter wirken, wobei hierbei auch Asylbewerber einen Anteil zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen infolge der Corona-Pandemie leisten können.“ Auch im Kreis Leipzig hat die AfD eine ähnliche Forderung.
Wir sagen dazu: Die Gutscheinpraxis in Thüringen wurde vor vielen Jahren aus gutem Grund weitgehend abgeschafft. Diese Art der Versorgung ist für die Betroffenen diskriminierend - von sozialer Gerechtigkeit, wie es die AfD proklamiert, kann beim Vorstoß der Partei also überhaupt keine Rede sein. Gutscheine oder Sachleistungspakete bedeuten zudem einen erheblichen Verwaltungsaufwand für Behörden und Gewerbetreibende. Entsprechend sieht auch das Asylbewerberleistungsgesetz bei der Unterbringung Geflüchteter in den Kommunen und Landkreisen die Bargeldleistung als vorrangig vor. Die sehr geringen Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden zudem ohnehin bereits meist vor Ort für den täglichen Bedarf ausgegeben.
Ein vielversprechender Ansatz wäre, wenn sich die AfD dafür stark macht, dass mehr Geflüchtete im Landkreis eine Arbeitserlaubnis bekämen und so einen aktiven Anteil zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen infolge der Corona-Pandemie leisten könnten. Die sehr geringen Bargeldleistungen für die sehr überschaubare Anzahl an Geflüchteten im Landkreis Sonneberg, sind für die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise irrelevant.