„Ein bisschen Hunger - dann gehen die schon?“
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verfassungsmäßigkeit der Leistungen für AsylbewerberInnen
Passend zum Tag des Flüchtlings fand am 20. Juni vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe die mündliche Verhandlung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz statt. Für den Flüchtlingsrat Thüringen e.V. hatten Steffen Dittes, Constanze Graf und Sabine Berninger die Gelegenheit, die Verhandlung zu beobachten.
Mit Steffen, Constanze und Sabine sprach Antje-Christin Büchner.
FlüRat-INFO: Mit welcher Frage hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 20.6.2012 in Karlsruhe konkret beschäftigt?
C. Graf: Konkret hat das BVerfG über zwei Vorlagen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zu der Frage zu entscheiden, ob die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verfassungsgemäß sind. Es bezieht sich konkret auf zwei Ausgangsverfahren eines Erwachsenen und eines Kindes. Im Mittelpunkt steht die Feststellung, dass für diese Leistungen in DM Beträge ausgewiesen sind, die seit Inkrafttreten 1993 unverändert geblieben sind.
Fortsetzung auf Seite 3
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