Arbeitshilfe Duldung + Arbeit = Aufenthalt
Aus der Beratungspraxis des IvAF Netzwerkes Thüringen heraus wurde eine Arbeitshilfe für Menschen mit Duldung entwickelt, die die Möglichkeiten für Aufenthalt durch Arbeit/ Ausbildung erläutert. Die Voraussetzungen für die Aufenthaltserteilung nach §§ 25a, 25b, 25 Abs.5, 19d sowie §23a AufenthG werden näher vorgestellt. Ein praktisches Checklistenformat ermöglicht einen raschen Überblick.