Familiennachzug
Der Schutz der Familie ist als Menschenrecht (Art. 8 EMRK) und im Grundgesetz (Art. 6) verankert. Viele Geflüchtete lassen aufgrund lebensgefährlicher Fluchtwege und hoher finanzieller Kosten Ehepartner*innen, Eltern, Kinder oder Geschwister zurück oder werden von ihnen getrennt. Die bundesgesetzlichen Möglichkeiten für geflüchtete Menschen, ihre Angehörigen nachkommen zu lassen, sind extrem eingeschränkt und führen oft zu jahrelanger oder dauerhafter Trennung von Familien.
Personen, die eine Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung nach dem Grundgesetz oder der Genfer Flüchtlingskonvention haben, dürfen ihre Kernfamilie, also Ehepartner*innen und minderjährige Kinder, grundsätzlich nachholen. Dieser Rechtsanspruch ist aber oft nur schwer durchsetzbar: Monatelange Wartezeiten auf Termine bei den Botschaften und hohe formale Auflagen ziehen das Verfahren in die Länge oder verhindern es sogar. Oftmals dauert es mehr als ein Jahr bis ein Familiennachzug genehmigt wird. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen besteht ein Anspruch auf Elternnachzug. Für Geschwisterkinder wird ein Nachzug in der Praxis jedoch oft verweigert. Dieser Umstand ist hochproblematisch, da er im Ergebnis dazu führt, dass Eltern sich zwischen ihren Kindern „entscheiden“ müssen, ein Elternteil zurückbleibt oder beide Eltern nicht nachziehen.
Im Juni 2018 wurde das Familiennachzugsneuregelungsgesetz beschlossen. Dieses besagt, dass seit dem 01. August 2018 nur bis zu 1000 Menschen pro Monat zu subsidiär Geschützten nach Deutschland nachziehen können. Damit wurde der Rechtsanspruch auf Familiennachzug für diese Personengruppe ausgehöhlt. Für Personen mit anderen Aufenthaltstiteln ist ein Familiennachzug mit noch höheren Hürden verbunden und somit faktisch unmöglich. Für Asylsuchende und Menschen mit einer Duldung ist ein Familiennachzug gänzlich ausgeschlossen.
Hinter den langen Wartezeiten, den hohen formalen Anforderungen sowie der Verweigerung des Geschwisternachzuges vermuten Kritiker*innen politisches Kalkül, um den Familiennachzug so weit wie möglich einzuschränken oder gar die Rückkehr zur Familie außerhalb Deutschlands zu erwirken. Der faktische Ausschluss des Familiennachzugs für alle anderen Flüchtlingsgruppen und somit die Trennung von Familien widerspricht dem Schutz der Familie. Sie bedeutet für die Betroffenen Leid, Angst und Verzweiflung und verhindert die Integration in eine neue Umgebung.
Die Möglichkeit des Familiennachzugs (aus dem Herkunftsland/ Drittland) oder der Familienzusammenführung (aus einem anderen europäischen Land) unterliegt vielen rechtlichen Voraussetzungen und sich stets ändernden Regelungen. Eine Auswahl hilfreicher Links, aktueller Arbeitshilfen u.a. findet sich nachfolgend.
- Familiennachzug
- Dublin-Familienzusammenführung
- Familiennachzug umF
- Familienasyl
- Hilfreiche Themenseiten
- Spezifische Informationen zu Herkunftsländern
- Suche nach Familienangehörigen
Informationsportal des Informationsverbund Asyl & Migration:
- familie.asyl.net: Informationen zum Verfahren der Familienzusammenführung
- Online-Fortbildungsreihe zu aktuellen Fragen des Familiennachzugs
Arbeitshilfen zum Thema Familiennachzug (allgemein):
- NEU: Der Familiennachzug. Ein Leitfaden, Hrsg.: Kölner Flüchtlingsrat (Apr. 2024)
- DRK Fachinformation zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen- Besonderheiten Afghanistan (Apr. 2022)
- Familiennachzug, Hrsg. Dt. Caritasverband, Broschüre Migration im Fokus (Nov. 2021)
- Familiennachzug - Checkliste für die Beratungspraxis, Hrsg.: Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig Holstein (Aug. 2021)
- DRK: Familienzusammenführung (FZ) von und zu Flüchtlingen Beratung in Zeiten des Coronavirus/ Covid-19 Orientierungshilfe Nr. 2 (Apr. 2020)
- BBZ Berlin: Informationen für Geflüchtete zum Familiennachzug in der „Corona-Krise“ auf Deutsch, Arabisch, Farsi (Jul. 2020)
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen, Themen 1. Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen und 2. Auswirkungen des EuGH Urteils vom 12.04.2018 - Elternnachzug zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen (Jun. 2018)
- Pressemitteilung zum Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union vom 12. April 2018 - "Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, behält sein Recht auf Familienzusammenführung" (Apr. 2018)
- Caritas: Fluchtpunkte intern: Familiennachzug zu Flüchtlingen – eine Beratungshilfe (Nov. 2017)
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen, u.a. zur Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen Minderjähriger, u.v.m. (Aug. 2017)
- Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.: Handreichung für die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familienzusammenführung (Jun. 2017)
Aktuelle Weisungslage zu EUGH-Urteilen vom 01.08.2022
- Informationsverbund Asyl & Migration: Neues Schulungsvideo zum Thema Familiennachzug (Dez. 2022)
- Informationsverbund Asyl & Migration: Auswärtiges Amt: Weisungen zur Umsetzung der EuGH-Urteile zum Beurteilungszeitpunkt der Minderjährigkeit beim Familiennachzug (Dez. 2022)
- Weisung des Auswärtigen Amtes vom 29.11.2022 und Weisung des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 07.11.2022 zum EUGH-Urteil vom 01. August 2022 zum Zeitpunkt der Minderjährigkeit beim Eltern- und Kindernachzug (Nov. 2022)
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen/ Die EuGH-Entscheidungen vom 01. August 2022: Zeitpunkt der Minderjährigkeit beim Eltern- und Kindernachzug zu anerkannten Flüchtlingen (Sep. 2022)
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten:
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen (Feb. 2020)
- mehrsprachige Informationen (Deutsch / Arabisch) zum Visumverfahren von Familienangehörigen Initiative "Familienleben für Alle!" (Nov. 2019)
- BMI: Zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten - Rundschreiben an die Länder (Jan. 2019)
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen, Themen u.a. Ergänzungen zum Thema Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (Sep. 2018)
- Informationsverbund Asyl & Migration: Themenseite zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (Aug. 2018)
- BUMF e.V.: Arbeitshilfen zum Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten - Themenseite mit weiterführenden Links (Aug. 2018)
- Das Netzwerk "Berlin hilft!" hat eine umfangreiche Darstellung zum Familiennachzug zu susidiär Geschützten erstellt (Jul. 2018)
- Diakonie Deutschland/ Informationsverbund Asyl & Migration (Hrsg.): Familienzusammenführungen nach Deutschland im Rahmen der Dublin-III-Verordnung / Family reunification in Germany under the Dublin III Regulation (Dez. 2022)
- Fachbeitrag: Wie funktioniert die Familienzusammenführung von umF innerhalb Europas? Hrsg.: Equal Rights beyond borders/ BUMF e.V. (Apr. 2019)
- Familienzusammenführung (Dublin-III-VO): Welcome to Europe (W2eu) - wertvolle mehrsprachige Arbeitshilfen (Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch) den verschiedenen Dublin-Mitgliedstaaten
- Informationsverbund Asyl & Migration: Familienzusammenführung nach der Dublin III Verordnung
Hier eine Zusammenstellung relevanter Informationen zum Familiennachzug (allgemein) und zu Besonderheiten bei UMF (pdf) (Stand Jul. 2024).
2024
- NEU: DRK-Suchdienst/ Fachinformation zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen: Die Bedeutung des EuGH-Urteils vom 30. Januar 2024 - C 560/20 - für die Praxis der Familiennachzugsverfahren zu Kindern mit Flüchtlingsstatus in Deutschland (Aug. 2024)
- Der Familiennachzug. Ein Leitfaden, Hrsg.: Kölner Flüchtlingsrat; Auszug zu UMF auf S. 28, 35, 67ff. (Apr. 2024)
- EuGH, Urteil vom 30.01.2024 (C-560/20): UMF behält sein Recht auf Familienzusammenführung, wenn er während des Verfahrens auf Familienzusammenführung mit seinen Eltern volljährig wird
2023
- Infoblatt: Die wichtigsten Informationen zum Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (UMF) im Überblick für ehrenamtliche und hauptamtliche Vormünder*innen, Hrsg.: BBZ Berlin (Feb. 2023)
- Checkliste: Nachzug zu einer Person mit Asylberechtigung mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 1 AufenthG
- Checkliste: Nachzug zu einer als Flüchtling anerkannten Person mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG
- BUMF/ BBZ: Dokumentation zur Fortbildung: Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen (Dez. 2023)
2022
- Weisung des Auswärtigen Amtes vom 29.11.2022 und Weisung des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 07.11.2022 zum EUGH-Urteil vom 01. August 2022 zum Zeitpunkt der Minderjährigkeit beim Eltern- und Kindernachzug (Nov. 2022), weitere Beratungshinweise: Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen. Die EuGH-Entscheidungen vom 01. August 2022: Zeitpunkt der Minderjährigkeit beim Eltern- und Kindernachzug zu anerkannten Flüchtlingen (Sep. 2022) und Themenseite von asyl.net
- BT-Dr. 20/4146: Konsequenzen aus der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Familiennachzug (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 20/3454) (20.10.2022)
- Asyl.net: EUGH-Urteil (Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling und Nachzug eines volljährig gewordenen Kindes) v. 01.08.2022, Zur Pressemitteilung des EuGH, Hinweise von Pro Asyl (Aug. 2022)
2021
- Caritas: Migration im Fokus "Familiennachzug" mit Erläuterungen zum Nachzug von Eltern und Geschwistern zu umF (Nov. 2021)
2020
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen (Feb. 2020)
- VG Berlin, Beschluss 38 L 106/20 V vom 08.01.2020 (Leitsatz: Einstweilige Anordnung auf Erteilung von Visa zum Elternnachzug zu subsidiär Schutzberechtigtem wegen bevorstehender Volljährigkeit) (Jan. 2020)
2019
- BBZ Berlin: Erste Schritte nach der Einreise zum Familiennachzug (Dez. 2019)
- Initiative 'Familienleben für Alle!'. Infoblatt Nr.4: Informationen zum Familiennachzug für Eltern von Kindern unter 18, die ohne ein Elternteil in Deutschland sind, Deu/Arab (Nov. 2019)
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen. Umsetzung des EuGH-Urteils (C-550/16) vom 12.04.2018 (Elternnachzug zu anerkannten Flüchtlingen) - Beratungshinweise im Licht der aktuellen Rechtsprechung des VG Berlin und des OVG Berlin-Brandenburg (Apr. 2019)
- Fachbeitrag: Wie funktioniert die Familienzusammenführung von umF innerhalb Europas? Hrsg.: Equal Rights beyond borders/ BUMF e.V. (Apr. 2019)
- BumF e.V.: OVG Berlin-Brandenburg: Nachzug zu volljährig gewordenem Flüchtling - Visumserteilung ist verpflichtend (zum Urteil: OVG Berlin – Brandenburg; 19.12.2018 – 3 S 98.18) (Mrz. 2019)
- Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Antwort zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke u.a. und der Fraktion DIE LINKE (BT-Dr. 19/6702) v. 21.01.2019
2018
- BumF e.V.: Aktualisierte Hinweise zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Familiennachzug zu volljährig gewordenen umF (02.Okt. 2018) und Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen, Themen u.a. Umsetzung des EuGH-Urteils (C-550/16) vom 12.04.2018 - Elternnachzug zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen (Sep. 2018)
- EUGH-Urteil vom 12.04.2018: Der BumF e.V. hat eine Arbeitshilfe "Hinweise zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Elternnachzug" herausgegeben (Stand Apr. 2018). Hier geht es zum Urteil. Hier geht es zu Musteranträgen an die Ausländerbehörde, das Auswärtige Amt, die Dt. Auslandsvertretung. Lesen: Pressemitteilung zum Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union vom 12. April 2018 - "Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, behält sein Recht auf Familienzusammenführung" (12. Apr. 2018)
2017
- VG Berlin Urteil vom 07.11.2017 - 36 K 92.17 V: Familiennachzug zu einem syrischen umF - das Kindeswohl zählt! Zur Pressemitteilung von JUMEN e.V.
- Save the Children Deutschland e.V.: Die vergessenen Kinder: Gutachten zum Geschwisternachzug (Nov. 2017)
- IOM: Organisatorische Unterstützung beim Familiennachzug/ Familienzusammenführungen: Zur Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (Juli 2017)
- Runderlass des Auswärtigen Amtes (AA) zum "Familiennachzug zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling" /hier: Rechtsgrundlage für den Eltern- und Geschwisternachzug und humanitäre Aufnahme gemäß § 22 AufenthG" (Stand 20.03.2017)
- DRK: Erläuterndes Rundschreiben zum Geschwisternachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (Stand 20. April 2017)
Gemäß § 26 AsylG können Familienangehörige von Asylberechtigten, GFK-Flüchtlingen und subsidiär Geschützten unter bestimmten Voraussetzungen einen abgeleiteten Familienschutzstatus erhalten. Nachfolgend finden sich hilfreiche Informationen und Arbeitshilfen oder Links zum Thema.
- Familienrecht im Nahen Osten (Max Planck Institut für Rechtswissenschaften)
- Der Paritätische Gesamtverband: Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige im Kontext des Familiennachzuges (Apr. 2018)
- Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: Arbeitshilfe Hinweise zum Familienasyl und „Kaskadennachzug“ (Feb. 2018)
- Informationsverband Asyl & Migration: Neue Weisung des BAMF widerspricht Rechtsprechung zum Familienasyl (Stand: Mrz. 2018)
- Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Ablehnung von Familienasyl nach Erreichen der Volljährigkeit? (Feb. 2018)
- Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Handreichung zum Thema Familienasyl im Kontext von Familienzusammenführungen zu anerkannten Flüchtlingen (Aug. 2017)
Hilfreiche Webseites/ Themenseiten:
- familie.asyl.net: Das Informationsportal richtet sich insbesondere an Berater:innen, die mit rechtlichen und praktischen Fragen beim Familiennachzug zu Flüchtlingen konfrontiert sind. Es behandelt die Möglichkeiten des Familiennachzugs zu 1. Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, und deren Verfahren noch läuft; 2. schutzberechtigte Personen (also Personen, die Asyl, Flüchtlingsschutz, den sogenannten subsidiären Schutz oder einen anderen Schutzstatus erhalten haben)
- Informationsportal familie.asyl.net: Online-Fortbildungsreihe zu aktuellen Fragen des Familiennachzugs
- IOM: Organisatorische Unterstützung beim Familiennachzug/ Familienzusammenführungen, FAP Zentren: Kontaktinformation Deutsch, Flyer: Arabisch/Deutsch, Somali/Tigrinya, Pashto/Dari (Mai 2019)
- Diakonie Deutschland: Antrag auf finanziellen Beitrag aus dem Fonds für die Zusammenführung von Familien
- Auswärtiges Amt (AA): Webportal zum Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten (deu, eng, arab). Das Portal bietet alle wichtigen Informationen zur Familienzusammenführung syrischer Flüchtlinge mit a) Informationen zum Verfahren, b) zur fristwahrenden Anzeige des Familiennachzugs und c) zum Visumantrag.
Afghanistan
- DRK-Suchdienst: Fachinformation: Besonderheiten beim Familiennachzug aus Afghanistan (Apr. 2022)
- Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Neuregelungen für Visaanträge aus Afghanistan (Juli 2017)
Eritrea
- Pro Asyl: Hintergrundpapier "Unzumutbare Anforderungen verhindern Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Eritrea" (Okt. 2018)
- Caritas (Hrsg.): Familiennachzug aus Eritrea. Eine Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater (Mrz. 2018)
DRK-Suchdienst: Familienzusammenführung und Nachzug von Angehörigen
Hilfsangebote des DRK-Suchdienstes:
Suchen: Der DRK-Suchdienst klärt die Schicksale der Vermissten des Zweiten Weltkriegs und sucht nach Menschen, die infolge aktueller bewaffneter Konflikte und Katastrophen weltweit von ihren Angehörigen getrennt worden sind. Hier gibt es mehr Informationen. Auf www.tracetheface.org gibt es Fotos von Menschen, die ebenfalls ihre Angehörigen suchen. Dort können wir auch Ihr Bild veröffentlichen, wenn Sie dies wünschen. Zu Ihrem Schutz stellt der DRK-Suchdienst bei dieser Online-Suchmöglichkeit ebenfalls höchste Anforderungen an die Datensicherheit.