4. Juli 2024
Informationen gegen die Angst- Rahmenbedingungen von Abschiebungen und Handlungsmöglichkeiten (Schwerpunkt: Irak)

Abschiebungen bedeuten die Durchsetzung der Ausreisepflicht durch unmittelbaren Zwang. Sie können kein Mittel einer humanitären Asylpolitik sein.

Abschiebungen sind Zwangsmittel der Verwaltung. Sie sind nicht freiwillig und werden gegen den Willen der Betroffenen vollzogen. Zahlreiche Berichte von abgeschobenen Menschen belegen, wie gravierend dieser staatliche Eingriff sein kann: Traumatisierungen, Depressionen, das anschließende Leben in Elendsquartieren, die Weiterflucht in der Hoffnung, irgendwo ein Ankommen, Schutz und eine Lebensperspektive zu finden. Abschiebungen können keine Antwort einer humanitären Flüchtlingspolitik sein.

Kein Mensch flieht ohne Grund aus seinem Herkunftsland, auch wenn Fluchtgründe im Rahmen des Asylverfahrens mitunter nicht anerkannt werden. Viele Menschen bleiben trotz des negativ abgeschlossenen Asylverfahrens aus den verschiedensten Gründen in Deutschland; teilweise wählen sie ein Leben in der Illegalität.

 

Pro Asyl:

„Abschiebungen werden von der Politik häufig nicht nur als Lösung für soziale Probleme und überlastete Strukturen dargestellt, sondern auch als notwendiges Instrument für die Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit.[…] Sie reihen sich zudem in die bestehende häufig rechtswidrige Abschiebepraxis ein. Diese lässt sich schwer im Nachgang juristisch aufarbeiten, weil der Kontakt zu Abgeschobenen schwer aufrechtzuerhalten ist, den Betroffenen finanzielle Mittel für Gerichtsprozesse fehlen und Zeug*innen nicht aussagen wollen oder können. Einige Rechtsverletzungen finden jedoch keineswegs im Verborgenen statt und werden von Politik und Polizei auch nicht abgestritten“

 

Weitere Informationen zur aktuellen Debatte hier:

https://www.proasyl.de/news/abschiebungen-in-zeiten-fluechtlingsfeindlicher-debatten-rechtsstaatlichkeit-ade/

https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/abschiebungen.html

 

Aktuelles zur Situation für irakische Staatsangehörige mit Duldung:

Dem Flüchtlingsrat Thüringen e.V. liegen Berichte vor, dass irakischen Staatsangehörigen mit Duldung trotz Abgabe des Passes die Beschäftigungserlaubnis entzogen bzw. nicht erteilt wird. Dies ist gemäß §60a Abs.6 AufenthG nicht zulässig. Die Arbeit darf nur verboten werden, wenn Geduldete ihr Abschiebungshindernis selbst zu vertreten haben. Es muss eine Kausalität zwischen der Unmöglichkeit der Abschiebung und dem Verhalten des Menschen mit Duldung bestehen.

Unter Beratungshilfen finden sich Materialien zur Unterstützung für Menschen mit Duldung:

https://www.fluechtlingsrat-thr.de/arbeitshilfen/beratungshilfen --> Aufenthaltsrecht

Beratung bei aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen, Arbeit, Bildung für Geflüchtete und Multiplikator:innen
J. Kemnitz | J. Elshof
Email: beratung[at]fluechtlingsrat-thr.de
Tel.:    0361/ 51 80 51-26
Hinweis: Wir beraten telefonisch, per Email und nach Terminvereinbarung auch persönlich.

 

 

Aktuelles zum Stand Abschiebungen in den Irak:

Abkommen im Juli zwischen Irak und Deutschland zur Rückübernahme von Staatsangehörigen (Tagesschau vom 20.10.2023)

Hungerstreik gegen Abschiebungen in den Irak (22.10.2023/ Frankfurter Rundschau)

https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/aenderung-abschiebungspraxis-irak/

 

Unterstützungsmaterialien:

Hilfen zum Antrag auf Ermessensduldung und Bleiberechtsaufenthaltstitel im Rahmen der Einzelfallprüfung finden Sie unter Antragsmuster.

 

Rechtliche Situation Thüringen:

2016 Thüringer Abschiebeerlass

2016 Verbot der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach §60a Abs. 6 AufenthG

2018 Erlass zur "Freiwilligen Ausreise nach Ablehnung eines Härtefallantrages"

2018 Thüringer Erlass des TMMJV zur Duldung aus humanitären Gründen für Opfer rassistischer und rechter Gewalt (Hasskriminalität) in Kraft: 01.06.2018

2019 Durchführung von Abschiebungen, hier: Verfahrensweise bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Abzuschiebenden oder eines nahen Angehörigen

2021 Erlass zu Vollzug des Aufenthaltsgesetzes: Durchführung von Abschiebungen - Verfahrensweise bei Jugendhilfeeinrichtungen

2021 Ergänzungen der BMI Anwendungshinweise zum §60b AufenthG

 

Weitere Informationen und Unterstützungstrukturen finden sich unter Basiswissen Abschiebung auf unserer Homepage