Flüchtlingsrat Thüringen: Verfassungswidrige Beschlüsse des Bundestags sind skandalös!
Der Flüchtlingsrat Thüringen und weitere Landesflüchtlingsräte kritisieren die Abgeordneten des Bundestags für die Zustimmung zu den geplanten Asylrechtsverschärfungen / „Bundesrat muss verfassungswidrige Gesetzesänderungen stoppen“
In dieser Woche peitscht die Bundesregierung das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat. Soeben hat der Bundestag den Gesetzesentwurf verabschiedet. Damit ist eine weitere Hürde für die zweite massive Asylrechtsverschärfung innerhalb eines Jahres genommen.
Der Flüchtlingsrat Thüringen und weitere Landesflüchtlingsräte kritisieren, dass die geplanten Gesetzesänderungen nicht zur Lösung der Probleme beitragen. Stattdessen setzen sie einseitig auf Abschreckung und sind in Teilen schlicht verfassungswidrig. Die vorgesehenen Leistungskürzungen widersprechen offenkundig der Verfassung. So stellte das Bundesverfassungsgericht bereits im Urteil vom 18. Juli 2012 fest: „auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt [...] nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken".
„Der Bundestag hat heute beschlossen, die Verfassung zu brechen und den Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu demontieren“, erklärt Martin M. Arnold, Mitarbeiter des Flüchtlingsrat Thüringen.
Am morgigen Freitag wird sich der Bundesrat mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz befassen. Dabei kommt den Stimmen der Bundesländer mit grüner Beteiligung große Bedeutung zu. Zwar sind die Grünen im Bundestag in der Opposition, über die Bundesländer haben sie jedoch die Möglichkeit, das Gesetz im Bundesrat zu blockieren.
„Wir fordern den Bundesrat dazu auf, die Gesetzesverschärfungen zu blockieren! Keine Landesregierung, egal welcher Couleur, sollte sich wissentlich an der Aushöhlung der Grundrechte beteiligen!“, so Arnold.