Die Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrat Thüringen e.V. hat bei ihrer jährlichen Tagung am 9. Juni 2017 für den Ausschluss des Mitglieds Andreas Bausewein votiert. Ein Jahr zuvor hat die Versammlung den Vorstand des Vereins beauftragt, das persönliche Gespräch mit dem Mitglied zu suchen. Vergeblich hat der Verein über Monate versucht, mit Andreas Bausewein in Kontakt zu treten, um ihm Gelegenheit zur persönlichen Stellungnahme zu geben und die entstandenen Kontroversen mit ihm zu besprechen. Telefonische und schriftliche Anfragen und Gesprächsangebote blieben jedoch ohne Reaktion. Ein solches klärendes Gespräch war dem Verein wichtig, da das Mitglied wiederholt und über einen langen Zeitraum öffentlich Forderungen stellte, die den elementaren Vereinsinteressen massiv widersprachen. Neben der Einschränkung des Grundrechts auf Bildung für geflüchtete Kinder, forderte Andreas Bausewein auch die Ausweitung der Liste der vermeintlich „sicheren Herkunftsländer“ sowie Einschränkungen des selbstbestimmten Wohnens für anerkannte Geflüchtete in Thüringen. Der Verein problematisierte diese Äußerungen öffentlich, da sich der Flüchtlingsrat für und nicht etwa gegen die Freiheits- und Grundrechte von Geflüchteten einsetzt.
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. ist ein breit aufgestellter Verein mit Mitgliedern aus engagierter Zivilgesellschaft, Verbänden, Gewerkschaften und Politik. Seit 20 Jahren setzt sich der Verein als Nichtregierungs- und Menschenrechtsorganisation mit klarer Ausrichtung und Haltung für die vollumfängliche Wahrung von Grund- und Menschenrechten ein. Der Verein erwartet dabei, dass seine Vereinsmitglieder diese Ziele teilen und Diskriminierungen sowie Einschränkungen von Grund- und Menschenrechten von Geflüchteten nicht tolerieren. Der Flüchtlingsrat ist mit über 130 Mitgliedern demokratisch organisiert. Sein zentrales Ansinnen ist die Stärkung und Wahrung der Rechte von Geflüchteten.
16. Juni 2017
Stellungnahme zum Ausschluss von Andreas Bausewein
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