9. April 2013
Landesflüchtlingsräte appellieren an Bundesministerin von der Leyen:

Öffnung des Arbeitsmarkts für Flüchtlinge nicht rückgängig machen!
Mit Enttäuschung haben die Flüchtlingsräte der Länder die Ankündigung der Bundesregierung zur Kenntnis genommen, das „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ im Jahr 2013 auslaufen zu lassen.

„Wir sehen die Gefahr, dass die seit 2002 zaghaft begonnene Öffnung des Arbeitsmarkts für Flüchtlinge zum Stillstand kommt“, erklärte hierzu Christine Rehklau vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V. Im Rahmen des vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) wiederholt aufgelegten Arbeitsmarktprogramms für Flüchtlinge ist es in der vergangenen Dekade gelungen, Zehntausende von Flüchtlingen, die bislang weitgehend aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt waren, in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln.

Die Bundesregierung begründet die Streichung des Programms mit Mittelkürzungen im EU-Haushalt. Diese Argumentation widerspricht jedoch aus Sicht der Landesflüchtlingsräte den eigenen politischen Zielsetzungen der Bundesregierung, wie sie etwa in den Strategien zur Fachkräfteoffensive festgeschrieben sind. Wenn selbst die erfahrungsgemäß hochmotivierten und an Potentialen reichen Flüchtlinge außen vor gelassen werden sollen, stellt sich die Frage, wie ernst denn das Ziel verfolgt wird, inländisches Fachkräftepotential für den Arbeitsmarkt fit zu machen. Auch die Partizipation von Flüchtlingen in anderen Förderprogrammen scheint künftig nur eingeschränkt möglich. Erforderliche Unterstützungsstrukturen werden durch die Entscheidung zerschlagen.

„Es ist geradezu widersinnig, Flüchtlingen als Voraussetzung für ihre Aufenthaltsverfestigung regelmäßig eine nachhaltige Integration abzuverlangen und gleichzeitig gerade den Strukturen, die sie beim Nachweis solcher Integrationsleistungen erfolgreich unterstützen, den Hahn zuzudrehen“ erklärt Christine Rehklau. Die Flüchtlingsräte appellieren daher an Bundesministerin Ursula von der Leyen, jetzt die erzielten Erfolge abzusichern und dafür zu sorgen, dass die Politik des Abbaus von Diskriminierungen und der Öffnung des Arbeitsmarkts für Flüchtlinge fortgesetzt wird. Konkret fordern die Flüchtlingsräte:

1. Beseitigung noch bestehender Arbeitsverbote und -beschränkungen für Flüchtlinge. Flüchtlinge müssen – wie andere Eingewanderte auch – vom ersten Tag an einbezogen werden und partizipieren können.

2. Öffnung aller EU-Bundes-Programme auch für Asylsuchende und Gedul-dete. Die Ausgrenzung von Flüchtlingen aus europäischen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration, zur Bekämpfung von Rassismus oder zur För-derung von Inklusion begreift Flüchtlinge lediglich als Fremdkörper und nicht als Mitglieder der Gesellschaft. So sollte das Programm „Integration durch Qualifikation (IQ)“ um Maßnahmen zur deutlichen Ansprache und Einbeziehung von Asylsuchenden und Geduldeten erweitert werden. Auch die Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen müssen ausdrücklich Asylsuchende und Geduldete einbeziehen und ent-sprechende Unterstützungsstrukturen wie etwa Beratungsangebote für Flüchtlinge und Arbeitsmarktakteure anbieten.

3. Abschaffung des verfassungswidrigen Asylbewerberleistungsgesetzes. Das Sondergesetz zur Schaffung eines „Existenzminimums zweiter Klasse“ aus dem Jahr 1993 war ein Fehler. Flüchtlingen muss der Zugang zum SGB II offen stehen.

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Für Rückfragen: Christine Rehklau, Flüchtlingsrat Thüringen e.V., Tel: 0361- 511 500 12 (bis 15 Uhr)