Flüchtlingsrat fordert Landesregierung auf, Abschiebungen nach Afghanistan aus menschenrechtlichen Erwägungen grundsätzlich abzulehnen.
Laut einem Schreiben von Bundesinnenminister de Maizière an die Länderinnenminister vom 05.02.2016 plant das Bundesinnenministerium in Zusammenarbeit mit den Ländern noch im Februar 2016 eine Charterabschiebung nach Afghanistan.
In dem Schreiben heißt es, dass die Afghanen „die Verpflichtung Afghanistans zur Rücknahme seiner Staatsangehörigen“ anerkennen würden. Die Bundesregierung werde das „durch gezielte Projekte vor Ort unterstützen“ und die afghanische Regierung „ihren Beitrag zur Eindämmung des Migrationsdrucks aus Afghanistan leisten“. Um „diese positiven Signale rasch in die Praxis umzusetzen“, bittet de Maizière die Länderinnenminister um Unterstützung, denn: „Dies trägt zum raschen Abbau praktischer Vollzugshindernisse bei“.
„Wir sind entsetzt über diese Ankündigung. Wir fordern die Landesregierung auf, sich daran unter keinen Umständen zu beteiligen“ so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Abschiebungen nach Afghanistan bedeuten in der Konsequenz, Bürgerkriegsflüchtlinge in ein Land abzuschieben, in dem sie objektiv an Leib und Leben bedroht sind.
Mehr Infos unter:
Pro Asyl vom 2.2.2016: „Kurze Neuigkeiten aus dem angeblich sicheren Afghanistan: Anschlag während de Maizière - Besuch“