20. Februar 2025
Kein Ausbau von Abschiebehaftplätzen in Thüringen!

Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. kritisiert die Pläne der Thüringer Landesregierung, insbesondere von Migrationsministerin Beate Meißner, Abschiebehaftplätze in einer landeseigenen Haftanstalt einzurichten. „Abschiebehaft ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen, die keine Straftat begangen haben. Thüringen sollte nicht in Freiheitsentzug investieren, sondern in eine menschenwürdige soziale Teilhabe“ erklärt Juliane Kemnitz, Sprecherin des Flüchtlingsrats Thüringen e.V.

Da Abschiebehaft einen enormen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen darstellt, gibt es dafür hohe rechtliche Hürden. Es muss immer das letzte Mittel sein und bedarf einer richterlichen Entscheidung. Entscheidungen von EuGH und BGH besagen zudem, dass Personen in Abschiebehaft in der Regel nicht in einer Gefängnis-ähnlichen Umgebung, wie bei Strafgefangenen üblich, untergebracht werden dürfen.

Die Thüringer Migrationsministerin Beate Meißner plant Abschiebehaftplätze für Menschen ohne Bleiberecht in der ehemaligen Jugendarrestanstalt Arnstadt. Dabei gibt es vielfältige Gründe, warum Personen kein Bleiberecht in Form einer Aufenthaltserlaubnis haben, sondern geduldet sind und ihre Abschiebung oder ihre Ausreise nicht möglich ist (z.B. familiäre Gründe oder keine Aufnahme im Zielland). Zudem zeigt die Praxis erhebliche rechtsstaatliche Defizite: Laut dem auf Migrationsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Peter Fahlbusch sind mehr als die Hälfte aller Abschiebehaftanordnungen rechtswidrig. Seine Analyse zeigt, dass 51 Prozent der Inhaftierungen nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen – ein alarmierendes Zeichen für systematische Fehlentscheidungen in den Verfahren.

Meißner argumentiert, dass eigene Abschiebungshaftplätze in Thüringen die Verfahren beschleunigen würden. Dabei wurden in den letzten Jahren neben dem einen dauerhaften Abschiebehaftplatz in der Gewahrsamseinrichtung Ingelheim weitere Haftplätze in anderen Hafteinrichtungen benutzt (Kleine Anfrage, Drucksache 7/9778). Dass einer richterlichen Anordnung zur Abschiebehaft aufgrund fehlender Haftplätze nicht entsprochen werden konnte, ist dem Flüchtlingsrat Thüringen nicht bekannt.

„Die Pläne der Landesregierung sind Teil einer Symbolpolitik, die auf Abschreckung setzt und auf die Stigmatisierung von Schutzsuchenden abzielt“, kritisiert Kemnitz und fordert, dass Betroffene  umfänglich über ihre Bleiberechte informiert werden sollen. Außerdem: „Thüringen braucht keine neuen Abschiebehaftplätze, sondern eine Politik, die die Rechte der Menschen achtet und soziale Teilhabe ermöglicht“, so die Sprecherin.

Weitere Informationen zum Thema Abschiebehaft finden Sie auf der Webseite des Bundesfachverband zur Unterstützung von Menschen in Abschiebehaft (BUMAH).