In einem Offenen Brief wandte sich der Flüchtlingsrat Thüringen vergangene Woche an Thüringens Innenminister Jörg Geibert mit der Bitte, sich bei der anstehenden Innenministerkonferenz vom 11.- 13. Juni 2014 in Bonn für eine großzügige Aufnahme syrischer Familienangehöriger einzusetzen, die mit der Not der Menschen im Verhältnis steht.
Im Dezember 2013 beschloss das Bundesinnenministerium eine Anordnung zur Aufnahme von Angehörigen hier lebender Menschen aus Syrien. Bundesweit konnten bis Stichtag 28. Februar 2014 innerhalb dieses 5.000 Personen-Kontingents 3.500 Personen durch die Bundesländer vorgeschlagen werden. Hiervon „entfielen“ 97 Personen auf Thüringen. Bundesweit wurden bis zum Stichtag Anträge auf Familiennachzug für über 76.000 Menschen gestellt; in Thüringen allein 1.639. Aktuell erhalten mehr und mehr der hier lebenden SyrerInnen Nachricht, dass ihre Angehörigen ausgewählt worden sind.
Die Thüringer Praxis zur Informationsweitergabe an die Betroffenen sowie die Antragstellung für die genannte Aufnahmeanordnung zeigte sich in meheren Punkten als problematisch (siehe Offener Brief). Viele AntragstellerInnen fragen aktuell kontinuierlich nach einer Zusageentscheidung und bangen um ihre Angehörigen. Es bedarf dringend einer Information an die AntragstellerInnen zum Verfahrensgang - insbesondere auch dann, wenn ihre Anträge nicht positiv oder noch nicht entschieden worden sind.
Die bisherigen Aufnahmeprogramme decken den Bedarf allerdings in keiner Weise ab. Großzügige und unbürokratische Regelungen eines erweiterten Familiennachzugs sind ein Gebot der Menschlichkeit. Die Forderung von Pro Asyl unterstützend sieht der Verein als Ad-hoc-Maßnahme die Aufnahme der 76.000 Familienangehörigen aus Syrien, für die bereits Anträge gestellt wurden, als dringend geboten.
Für ein 3. Aufnahmeprogramm wünscht sich der Verein mehr Transparenz - angefangen von der Information an die hier lebenden Angehörigen, über die Beratung durch BehördenmitarbeiterInnen zur und während der Antragstellung, in der Vorauswahl von Anträgen in Thüringen zur Weiterleitung an die Entscheidungsstelle sowie zum Ausgang des Auswahlverfahrens.