Der Thüringer Landtag hatte im Ende 2012 die Landesregierung aufgefordert, bis zum 31.03. 2013 eine überarbeitete Residenzpflichtverordnung vorzulegen. Allein die Bundesländer Sachsen und Bayern haben ähnlich vergleichbare diskriminierende Regelungen, die die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen einschränken. Alle anderen Bundesländer haben inzwischen von der bundesgesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Bezirk des so genannten erlaubnisfreien Aufenthaltes für Flüchtlinge auf das jeweilige gesamte Bundesland auszudehnen, in Teilen sogar darüber hinaus.
Seit Februar hat der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. mit Veranstaltungen, Flugblättern, Aktionen vor dem Landtag und auf dem Erfurter Anger auf die diskriminierende Regelung hingewiesen und mit einer Protestpostkartenaktion an den Thüringer Innenminister deren Abschaffung gefordert.
"Es ist gelungen, die durch Gesetz und Verordnung erst geschaffene Diskriminierung und Einschränkung der Bewegungsfreiheit einer breiten Öffentlichkeit erst bekannt zu machen. Kaum ein anderes flüchtlingspolitisches Thema wurde bislang so intensiv in Thüringen diskutiert und bei kaum einem anderen Thema wird deutlich, dass nur noch ein kleiner Teil politisch Verantwortlicher am diskriminierenden System der Residenzpflicht festhalten wolle. Sollte der Innenminister sich weiter diesen kleinen Teil konservativer und menschenrechtsbeschränkender PolitikerInnen anschließen, erwarten wir im April ein deutliches Signal im Thüringer Landtag und einen ebenso deutlichen Auftrag des Parlamentes an die Landesregierung.", so Dittes.
Sowohl DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen als auch FDP und SPD haben sich mehrfach bereits für die Ausweitung der Residenzpflicht in Thüringen ausgesprochen.
Der Flüchtlingsrat wird auch die Sitzung des Landtages im April dazu nutzen, um die Forderung nach Abschaffung der Residenzpflicht deutlich zum Ausdruck zu bringen. Bis zum 25. April wird deshalb die Postkartenaktion fortgesetzt und unterschriebene Postkarten können noch beim Flüchtlingsrat abgegeben oder direkt an das Thüringer Innenministerium gesandt werden.