Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. hat seine Kampagne „Bewegungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Residenzpflicht abschaffen!“ gestartet
Anlaß ist die derzeitige Evaluierung der Regelung in Thüringen durch Innenminister Jörg Geibert und die geplante Erarbeitung einer Neuregelung bis Ende März 2013. Alle sind dazu aufgerufen, sich an der Postkartenaktion und am Aktionstag am 21. März 2013 zu beteiligen sowie eigene Initiativen zu dem Thema zu starten.
Seit vielen Jahren fordern Flüchtlinge, Flüchtlingsorganisationen, Gewerkschaften, Verbände und einzelne Parteien die Abschaffung der sogenannten Residenzpflicht, die die Bewegungsfreiheit für asylsuchende und geduldete Flüchtlinge und damit das unveräußerliche Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit, Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, einschränkt.
In Thüringen wurde die Landesregierung immer aufgefordert, im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten in einem ersten Schritt durch Rechtsverordnung den Bezirk des erlaubnisfreien Aufenthaltes auf das gesamte Gebiet des Freistaates Thüringen auszudehnen. Dem hat sich die Landesregierung bislang verweigert und im Jahr 2011 mit der „Thüringer Verordnung über den vorübergehenden Aufenthalt von Asylbewerbern außerhalb des Bereichs der Aufenthaltsgestattung“ nur eine geringe Erweiterung auf den Weg gebracht.
Nahezu alle Bundesländer haben in den vergangenen Jahren gehandelt und eine deutliche Erweiterung der Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge in eigener Verantwortung umgesetzt. Zuletzt hat die Landesregierung Hessens beschlossen, den erlaubnisfreien Aufenthalt für Flüchtlinge auf das ganze Bundesland auszudehnen. Nur Thüringen, Bayern und Sachsen halten an alten Regelungen fest.
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