Landrat Jendricke, der Mitglied der SPD ist, hat für die Kreistagssitzung in Nordhausen am 3.9.2019 einen Antrag zur Unterbringung von Flüchtlingen vorgelegt. Damit will er faktisch das Ende der dezentralen Unterbringung in Wohnungen für asylsuchende und geduldete Geflüchtete im Landkreis politisch beschließen lassen. Nach seiner Vorstellung sollen alle neuankommenden Geflüchteten zentralisiert in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Umfassend und beliebig sind die Gründe gefasst, mit denen sogar Zwangsumzüge von Wohnungen zurück in die Gemeinschaftsunterkünfte legitimiert werden sollen. Zwangsumzüge sind als erweitertes aufenthaltsrechtliches Bestrafungsmittel geplant ebenso bei Verstößen „gegen grundständige Regeln des menschlichen Zusammenlebens“. Faktisch rechtlos sind die Betroffenen, um sich gegen Zwangsumzüge und eventuelle Vorwürfe zu wehren.
Der Flüchtlingsrat fordert die Kreistagsmitglieder auf, dem Antrag im Kreistag nicht zuzustimmen! Kein Jahr ist das vom Kreistag beschlossene Integrationskonzept alt, in dem die Verhinderung von Segregationserscheinungen in der Wohnraumfrage noch zum Ziel erklärt wurde. 2016 hatte Landrat Jendricke selbst in einer Broschüre des Deutschen Landkreistages erklärt: „Im Landkreis Nordhausen hat die Verwaltung schon seit vielen Jahren Wert darauf gelegt, Asylsuchende dezentral unterzubringen, um die Ausgangsbedingungen für die Integration zu verbessern.“
Damit soll nach dem Willen des SPD-Landrates jetzt offensichtlich Schluss sein. Die Zentralisierung von Geflüchteten in Sammelunterkünften führt genau zu dieser Segregation, schafft soziale Konflikte statt ihnen entgegen zu wirken und erschwert oder verhindert gar Integration. Zudem ist das Wohnen auf engstem Raum (6qm-Wohnfläche pro Person) für Bewohner*innen meist psychisch sehr belastend.