Wir haben heute Strafanzeige gegen eine Richterin am Amtsgericht Nordhausen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung erstattet. Hintergrund hierfür ist ein Beschluss vom 16. Juni 2017, welcher die Durchsuchung der Wohnräume von 50 Geflüchteten in zwei Gemeinschaftsunterkünften in Nordhausen anordnete. Begründet wurde diese massive Grundrechtseinschränkung im Beschluss damit, dass die Betroffenen nach negativ abgeschlossenem Asylverfahren vollziehbar ausreisepflichtig seien und ihren Mitwirkungspflichten bei der Beschaffung von Identitätspapieren nicht nachgekommen seien. Die angeordnete Durchsuchung fand am 28. Juni 2017 mit dem Ziel statt, Ausweisdokumente zu finden.
Dieser Beschluss ist aus unserer Sicht gleich aus mehreren Aspekten unrechtmäßig und fatal:
Zum einen befanden sich unter den 50 Betroffenen der Durchsuchung 16 Personen, deren Asylverfahren noch gar nicht abgeschlossen war, wie aus der Beantwortung einer kleinen Anfrage im Thüringer Landtag hervorgeht.
Somit entbehrte der Durchsuchungsbeschluss, welcher immerhin einen schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre der Betroffenen ermöglicht, für 16 Personen jeglicher Rechtsgrundlage.
Zum anderen stellt sich die Frage, ob bei der Durchsuchung der anderen 34 Betroffenen die Verhältnismäßigkeit und die gebotene richterliche Sorgfältigkeit gewahrt wurden. So handelt es sich bei den im Beschluss vorgeworfenen Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten um Ordnungswidrigkeiten und damit Bußgeldtatbestände. Ob überhaupt tatsächlich Verstöße gegen die Mitwirkungspflichten vorlagen, geht aus dem Beschluss nicht hervor.
Wir sagen deutlich: das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt für alle und ohne Ausnahme! Bei dem Beschluss, welcher die Durchsuchung am 28.06.2017 anordnete, scheint dies nicht berücksichtigt und der Eingriff zudem noch mit pauschalen und sachfremden Unterstellungen begründet worden zu sein. Die Folgen für die 50 Betroffenen sind massiv: Ihre Wohnungen wurden durchsucht, in einer der zwei Unterkünfte wurden zudem vier Personen von der Polizei gefesselt, in der anderen alle männlichen Bewohner. Persönliche Gegenstände wie Mobiltelefone sowie Bargeld wurden beschlagnahmt und erst sehr viel später zurückgegeben.
Wir haben uns dazu entschieden in diesem Fall Strafanzeige zu stellen, weil wir in großer Sorge über eine immer weitere Aushöhlung der Grundrechte von Geflüchteten sind. Pauschale Grundrechtseinschränkungen wie im Fall Nordhausen dürfen nicht gängige Praxis werden! Wir fordern nun eine lückenlose Aufklärung auf juristischer und politischer Ebene!
Im Rahmen der Kampagne „Grundrechte für Alle! #Ohne Ausnahme!“ machen wir seit Ende November auf Grundrechtsverletzungen gegenüber Geflüchteten in Thüringen aufmerksam.