Chance auf Ende der restriktiven medizinischen Versorgung in Thüringen ergreifen!
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. begrüßt die Bestrebungen der Landesregierung zur Einführung einer Gesundheitskarte für Geflüchtete, die das problematische und hürdenreiche System der Krankenbehandlungsscheine nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ersetzen soll. "Dafür ist ein einheitliches thüringenweit geltendes System notwendig, damit die bislang sehr unterschiedliche Praxis der medizinischen Versorgung in den Landkreisen und kreisfreien Städten beendet wird", so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.. Einem Optionsmodell, wonach die Kreise einzeln über die Einführung der Karte entscheiden können, wird abgelehnt, um keinen Flickenteppich im Land entstehen zu lassen. Darüber hinaus betont Könneker: „Allein mit der Gesundheitskarte ohne einen passenden Leistungskatalog werden allerdings zentrale Probleme nicht gelöst.“
Das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz gibt Einschränkungen im Leistungsumfang der medizinischen Versorgung vor. Diese wurden bislang in Thüringen zudem sehr restriktiv im Vergleich zu anderen Bundesländern umgesetzt. Beispielhaft dafür ist die zahnmedizinische Versorgung, die die "Zahnfüllung" vielerorts nur mit behördlicher Genehmigung ermöglicht, während das "Zahnziehen" die unbürokratische Alternative ist.
"Mit der Gesundheitskarte muss diese restriktive Praxis in Thüringen endlich beendet werden", so Könneker weiter. Bremen und Berlin beispielsweise haben es in ihren Verträgen zur Gesundheitskarte vorgemacht: vom Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung werden nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes nur wenige Leistungen ausgeschlossen, wie z.B. Mutterschaftsgeld, Vorsorgekuren, etc.*
Nach der langjährigen Erfahrung in Bremen sind weder die Zahl der Behandlungen durch die Einführung der Gesundheitskarte gestiegen, noch die Kosten pro Behandlung, wie die Bremer Sozialsenatorin Anja Stahmann Ende Januar resümierte.**
Nach den Erfahrungen des Flüchtlingsrates besteht ein großes Problem in der Praxis bei der Übernahme von Dolmetscherkosten bei der ärztlichen Diagnostik und Behandlung. Hier braucht es Änderungen in den bundesgesetzlichen Regelungen und bis dahin eine unkomplizierte Lösung, die die erforderliche Dolmetsch-Leistung ermöglicht und absichert.
* www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Vertrag_SenGS_Berlin_GKV-Karte... und www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Bremer_Modell_Medizin_AsylbLG.pdf
** DPA vom 30.01.2016, "Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Bremen hat sich bewährt" http://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/gesundheitskarte-fluechtlinge-...