15. Dezember 2020
Familientrennung bei Abschiebung in Meiningen

Flüchtlingsrat schockiert über besonders rigide Abschiebepraxis trotz Thüringer Abschiebe-Wintererlass und coronabedingter Härten

UPDATE vom 17. Dezember 2020:

In einer Stellungnahme des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen vom 16. Dezember 2020 werden dem Flüchtlingsrat Thüringen e.V. u.a. "zum wiederholten Male [...] eklatante Fakenews" unterstellt. Der Familie wird zudem vorgewurfen, dass sie "kaum noch handlebar gewesen sei".  Wir sind sehr verwundert und irritiert über die Verwendung des Begriffes der "Fakenews" in einer Stellungnahme eines Landratsamtes, da der Begriff vor allem dem populistischen Sprachgebrauch zuzuordnen ist. Entgegen der Behauptung, der Flüchtlingsrat verbreite "eklatante Fakenews" bestätigt das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen in seiner Stellungnahme die nächtliche Abschiebung und Familientrennung. Der Vorwurf der "Fakenews" wird seitens des Landratsamts in Folge weder begründet noch untermauert und ist daher ein haltloser Versuch der Diskreditierung und Ablenkung.

Der Schutz von Ehe und Familie ist durch Artikel 6 des Grundgesetzes und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert. Auch der Thüringer Erlass zur Organisation von Abschiebungen aus 2016* verweist auf den besonderen Schutz der Familie durch die staatliche Ordnung sowie auf die besondere Berücksichtigung des Kindeswohls. Er verweist auch darauf, dass Abschiebungen von Familien grundsätzlich so zu organisieren sind, dass der Abholungszeitpunkt nicht in der Nacht ist. Eine Ausnahmesituation nach dem Erlass hat das Landratsamt in seiner Stellungnahme nicht dargelegt. Die Familie hatte erst Anfang Dezember 2020 den Verhandlungstermin in ihrem Asylverfahren beim Verwaltungsgericht. Das Urteil steht noch aus. Formal richtig ist, dass es in dieser Zeit keinen Abschiebschutz für die Familie mehr gab. Informationen über Straftaten der Familie, die gegebenenfalls Einfluss auf die Auslegung des Winter-Rückführungs-Erlasses** haben könnten, liegen dem Flüchtlingsrat nicht vor und werden auch vom Landratsamt nicht angeführt. Zudem rechtfertigt das „Benehmen“ der Familie keine Trennung von Kindern, Lebenspartner und Mutter seitens der Behörde. Erkenntnisse, warum der Vater der Familie erst später als Mutter und Kinder eingereist sind, liegen dem Flüchtlingsrat nicht vor und sollten für die Frage der Familientrennung (in dem Fall wurde die Mutter von den Kindern getrennt) durch staatliches Handeln ebenso unerheblich sein.

 


 

Gestern, am 14.12.2020 mitten in der Nacht gegen 2.30 Uhr, wurde ein Vater mit seinen beiden minderjährigen Kindern aus Meiningen von der Mutter der Familie getrennt und vom Flughafen Karlsruhe/ Baden- Baden abgeschoben. Die Abschiebung erfolgte nach Albanien. Die psychisch erkrankte Mutter hatte bei Bekannten übernachtet. Der Familie war am 1. Dezember 2020 eine Duldung für zunächst 3 Monate ausgereicht worden, eine vorherige Ankündigung der Abschiebung erfolgt nicht.

„Wir sind schockiert über die Abschiebung und Familientrennung durch die Ausländerbehörde Schmalkalden – Meiningen! Eine solche Praxis widerspricht dem grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie, dem Kindeswohl und gewiss auch dem Thüringer Winter-Abschieberlass vom 17.11.2020“, so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

Das Haus der Betroffenen in Albanien war nach Informationen der Familie während des schweren Erdbebens 2019 zerstört wurden – ein Zuhause, in das sie gerade zurückkehren können, gebe es nicht. Zudem ist Albanien von COVID-19 stark betroffen und als Risikogebiet eingestuft. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen Reisen nach Albanien und beschreibt die ärztliche Versorgung unabhängig von Covid-19 als unzureichend.

„Es ist nicht nachzuvollziehen, warum hier mit aller Härte eine Familie getrennt und keine Duldung entsprechend des Thüringer Winter-Abschiebeerlasses bis zum 31.3.2021 erteilt wurde. Mit einer ‚Rückkehr in Würde und Sicherheit‘ hat das alles auf jeden Fall gar nichts zu tun“ so Ellen Könneker abschließend.

Der Thüringer Wintererlass fordert von den Ausländerbehörden Einzelfallprüfungen mit Blick auf winterbedingte Härten im Herkunftsland und besondere Schutzbedürftigkeiten, wie beispielsweise Familien mit minderjährigen Kindern.

Der Flüchtlingsrat Thüringen fordert die Prüfung durch das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Einhaltung der geltenden Erlasslage und die sofortige Rückholung der Familie zu ihrer Mutter nach Meiningen.

44 Thüringer Organisationen und Initiativen hatten bereits am 26.11.2020 die Thüringer Landesregierung aufgefordert, während der Covid-19-Pandemie grundsätzlich Abschiebungen zu stoppen. Es braucht dringend einen solchen Erlass für Thüringen!