Flüchtlingsrat fordert sofortige Rückholung des Abgeschobenen
UPDATE: Mai 2020: Über die Thüringer Härtefallkommission erlang die betroffene Mutter einen Aufenthaltstitel.
UPDATE: Wir haben u.a. für diesen Fall den "Preis für Gemeinheit 2019" an die Ausländerbehörde Weimar vergeben. Das Migazin berichtete.
Am 23.4.2019 wurde Herr S. in die Ausländerbehörde Weimar bestellt, um seine Duldung zu verlängern. Statt ihm das neue Aufenthaltspapier auszureichen, wurde der werdende Vater vor den Augen seiner hochschwangeren deutschen Partnerin von der Polizei abgeführt und im Rahmen des sogenannten Dublin-Verfahrens nach Frankreich abgeschoben. Der Gesundheitszustand der Schwangeren verschlechterte sich unmittelbar und noch in der Ausländerbehörde wurde der Notarzt gerufen. Die Frau befindet sich derzeit in stationärer Behandlung.
Vom Jugendamt Erfurt wurde mit Schreiben vom 5.3.2019 dem Paar eine mögliche „missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung“ unterstellt und die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung ausgesetzt. Am 8.4.2019 teilte die Ausländerbehörde Weimar mit, dass Herrn S. die Möglichkeit gegeben wird „seine Belange bis 4 Wochen nach der Geburt des Kindes in der Ausländerbehörde zu klären“ und mittels DNA-Test seine Vaterschaft zu belegen, wozu das Paar auch bereit war. Dem werdenden Vater hätte bis zur Klärung der Vaterschaft nach geltendem Recht seine Duldung verlängert werden müssen. Tatsächlich bereitete die Ausländerbehörde im Hintergrund seine Abschiebung vor.
„Hier wurde bewusst die Gesundheitsgefährdung der werdenden Mutter und des Kindes in Kauf genommen, um die Abschiebung in aller Härte durchzuführen“, so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V. Einerseits wurde der werdenden Familie eine Sicherheit vorgegaukelt, um den werdenden Vater dann unverhofft abzuschieben. Anderseits wurde das Wohl und die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes durch den vorgeburtlichen Stress erheblich gefährdet und eine werdende Familie kurz vor der Geburt auseinandergerissen. „Wir sind entsetzt über das Vorgehen der Ausländerbehörde Weimar. Wir fordern die sofortige Rückholung des werdenden Vaters aus Frankreich und die unverzügliche Einstellung einer derartig schikanösen Verwaltungspraxis bei der Weimarer Ausländerbehörde“ so Könneker weiter.
Die betroffene Mutter und Partnerin meldete sich im August 2019 mit der Bitte, ihren persönlichen Bericht zur aktuellen Situation und dem Geschehen zu veröffentlichen. In deutlichen Worten schildert sie die Gängeleien der Ausländerbehörde und die anhaltende Verzweiflung der Familie:
Ich bin die Kindesmutter S.B.S., im April Hochschwanger, deren Partner und Kindesvater am 23.04.19 aus der ABH / Ausländerbehörde Weimar nach Frankreich abgeschoben wurde! Wir halten nach wie vor an dem Vorwurf fest, dass die Abschiebung rechtswidrig war! Ein gutes Beispiel hierfür ist der Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Sachsen mit dem AZ 3B102/19 3L26/19! Ende März, als wir bzw. mein Partner seine Duldung erhielt, wurde uns kein Folgetermin zur Erneuerung der Duldung gegeben. Diesen Termin forderte ich am 12.04.19 per Mail. Am 16.04.19 erhielt folgende Antwort. Zitat: „ich habe folgenden frühestmöglichen Termin für Sie, dieser ist auch der einzig freie Termin im April, weshalb Sie diesen bitte unbedingt wahrnehmen müssen. Grund: Duldung Tag: 23.04.2019 Uhrzeit: 9:00 Uhr Hierauf begaben wir uns am 23.04.19 gegen 8:45 Uhr in die ABH Weimar. 8:55 Uhr wurden wir zu unserem Wundern schon ins Zimmer gebeten.
Es wurde seine alte, fast abgelaufene Duldung entgegengenommen und die Tür öffnete sich und es kamen 3-4 Polizisten in den Raum. Die Sachbearbeiterin eröffnete uns, dass mein Partner an diesem Tag nach Frankreich zurückgeführt werden solle. Sie schaute mich an und sagte wortwörtlich: „auch wenn Sie Risikoschwanger sind (2 Atteste lagen der ABH zu diesem Zeitpunkt vor), geht es Ihnen ja bisher gut so wie ich sehe!“ Ja, bis zu diesem Zeitpunkt ging es mir trotz Risikoschwangerschaft den Umständen entsprechend gut! Schnell verschlechterte sich mein Gesundheitszustand! Der gerufene Notarzt stellte Hyperventilation und einen Blutdruck von 193/147 fest und brachte mich sofort ins Weimaer Krankenhaus. Noch aus dem Rettungswagen sah ich, wie mein Partner umringt von 4 Beamten zum Polizeiauto gebracht wurde! Ab diesem Tag befand ich mich im Krankenhaus bis zur Geburt von unserem Kind, die früher als geplant durchgeführt wurde! Unserem Kind geht es soweit gut, wir hoffen, dass er keine bleibenden Schäden davon zurück behalten hat! Natürlich hat mein Partner zugesehen, wie er schnellstmöglich wieder zu uns kommen kann um bei der Geburt von unserem Kind dabei sein zu können. Uns war/ist es auch egal ob dies nicht über den legalen Wege geschehen ist! Die Behörde hielt sich auch nicht an Gesetze! Zur Ruhe sind wir bisher nicht gekommen!
Am 21.06.19 begaben wir uns im Beisein unseres Anwalts und einer Stadträtin von den Weimaer Linken ( die uns super unterstützen). Man ließ uns eine Stunde warten! Anschließend wurde NUR unser Anwalt von der Leiterin der ABH in ein Zimmer gebeten. Als wir das Zimmer betreten wollten, wurde uns der Zutritt untersagt! Ohne uns anzuhören, wurde unserem Anwalt eine sogenannte Anlaufbescheinigung für das BAMF Suhl (Erstaufnahmeeinrichtung) gegeben. Unser Anwalt kontaktierte noch am selbigen Tag das BAMF mit der Bitte uns einen Termin zu geben. Am 18.07.19 hatten wir dann einen Termin zur Anhörung beim BAMF in Suhl. Mein Partner wurde gefragt ob er einen Asylfolgeantrag stellen möchte. Dies wurde dem BAMF von der ABH Weimar mitgeteilt...man beachte, wir wurden in Weimar gar nicht gefragt oder angehört was wir wollen! Die Dame vom BAMF teilte uns mit, die ABH hätte denen mitgeteilt, mein Partner hätte sein Gesuch auf einen Asylfolgeantrag geäußert.... Wir verneinten den Asylfolgeantrag, warum soll wieder Asyl beantragt werden wo er doch ein deutsches Kind hat! Zu diesem Zeitpunkt besaßen wir schon lange den DNA Test der meinen Partner zu 99,99999% als Vater bestätigte!! Das BAMF teilte uns hierauf mit, dass dieses nicht mehr für uns bzw. meinen Partner zuständig ist, sondern die ABH Weimar. Dies wurde uns schriftlich gegeben. Noch am 18.07.19 schickte unser Anwalt inkl. dem Schreiben vom BAMF eine Terminanfrage an die ABH Weimar. Bis heute (15.08.19) haben wir noch keinen Termin erhalten!!!! Im Gegenteil, bei meinem Versuch heute Morgen, telefonisch zu erfragen was das soll, wurde ich sofort abgeblockt!!!
Die nächste Schande ist die Pressemitteilung der Stadtverwaltung Weimar! Hier werde ich als verheiratete Frau hingestellt! Was ich nicht bin! Ja, ich war verheiratet, aber zu diesem Zeitpunkt schon lange geschieden! Das Scheidungsurteil wurde sogar im Beisein von unserem Anwalt der Sachbearbeiterin vorgelegt! Als Reaktion kam nur ein Schulterzucken wie so oft! Uns wurde auch von der einen Sachbearbeiterin ins Gesicht gesagt wir würden lügen!!! Der Vorwurf wir hätten den DNA Test abgelehnt, ist aus der Luft gegriffen! Ja wir haben den vorgeburtlichen DNA Test abgelehnt! Zu Recht! Da dieser in Deutschland verboten ist und nur durchgeführt werden darf wenn eine Straftat vorliegt und ein Richter diesen Test veranlasst! Wir haben zu keiner Zeit einen nachgeburtlichen DNA Test abgelehnt! Das einzige was wir abgelehnt haben, war, dass wir die Kosten für den DNA Test tragen! Hier wurde uns unterstellt, den Verdacht der Scheinvaterschaft mehr zu behärten!!!! Wie bitte!!!! Die wollen den Test, und wir sollen den zahlen?!?! Selbst hier gaben wir nach und sagten ok, wir zahlen den Test! Wir legten der ABH sogar bei unserem Termin Ende März den geschlossenen Umschlag, in dem sich das DNA Testmaterial befand, vor und boten an, diesen bis nach der Geburt aufzubewahren und wir den Test unter den Augen der ABH durchzuführen! Das hielte die Sachbearbeiterin nicht für notwendig. Ich solle mich melden bezgl. einen Termin bei der ABH um den Test nach der Geburt dort unter Zeugen durchzuführen. Am 10.04.19 erhielt unser Anwalt sogar ein Schreiben der ABH Weimar, in welchem uns eine Frist von 4 Wochen nach der Geburt eingeräumt wurde, die Vaterschaft per DNA Test nachzuweisen! Seit Ende Mai ist die Vaterschaft bestätigt und trotzdem treibt die ABH ihr Spiel weiter!!!! Wir sind nervlich sowas von am Ende! Ich hoffe, ich konnte alles verständlich erklären! Fest steht, die Abschiebung war nicht rechtens! Hier wurde ganz klar das Wohl von unserem Kind gefährdet! Hier wurde weder der Mutterschutz, in dem ich mich befand berücksichtigt, in dem ich mich in dieser Zeit befand, noch ganz andere Dinge, die im Gesetz völlig anders sind als hier durchgeführt wurden!