Flüchtlingsrat fordert umfassende Aufarbeitung der Grundrechtsverletzung und sofortige Wiedereinreise- möglichkeit für den Abgeschobenen
Am 7.10.2020 wurde ein kosovarischer Bräutigam nach der Trauung im Standesamt Erfurt von seiner aufenthaltsberechtigten Braut getrennt und abgeschoben. Auch die jetzt vorliegende Antwort auf die kleine Anfrage von Patrick Beier und Christian Schaft (Die LINKE.) im Thüringer Landtag bringt keine Klärung, wie dieses Vorgehen mit dem grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie in Einklang zu bringen ist.
„Dieses Vorgehen der Ausländerbehörde Ilmkreis zeigt ein besonders rigides Behördenverhalten! Es ist für uns weder rechtlich noch menschlich haltbar“, sagt Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und ergänzt: „An die Achtung des grundrechtlichen Schutzes des Ehe- und Familienlebens ist auch die Ausländerbehörde des Ilmkreises gebunden!“
Der grundrechtliche Schutz des Ehe- und Familienlebens ergibt sich nach Art. 6 des Grundgesetzes und Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Betroffene war zum Zeitpunkt der Abschiebung im Besitz einer Duldung. Diese hätte aufgrund des rechtlichen Abschiebehindernisses durch die Eheschließung zunächst verlängert werden müssen. Die Klärung, ob die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht erfüllt werden, erfolgt erst danach im Verwaltungsverfahren. Stichhaltige Gründe, die der üblichen Praxis entgegenstehen könnten, wurden auch im Rahmen der Kleinen Anfrage seitens des zuständigen Ministeriums nicht benannt.
„Dem abgeschobenen Ehemann muss unverzüglich von Amtswegen die Wiedereinreise zu seiner Ehefrau ermöglicht werden. Es wäre ein Unding, wenn der Betroffene die Abschiebekosten dieser offensichtlich rechtswidrigen Abschiebung auch noch selber vor der Wiedereinreise zahlen müsste. Diese sind selbstverständlich von der Behörde zu tragen“, mahnt Könneker abschließend.
- Die Thüringer Allgemeine hatte über den Vorfall am 6.10.2020 und infolge unserer Pressearbeit am 23.03.2021 berichtet