14. Oktober 2015
Asylrechtsverschärfungen sind verfassungswidrig

Asylrechtsverschärfungen sind verfassungswidrig

 

Der Flüchtlingsrat Thüringen und weitere Landesflüchtlingsräte kritisieren den Innenausschuss des Bundestags für die Zustimmung zu den geplanten Asylrechtsverschärfungen / „Plenum des Bundestags muss verfassungswidrige Gesetzesänderungen stoppen“

In dieser Woche peitscht die Bundesregierung das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat. Soeben hat der Innenausschuss die Zustimmung beschlossen. Damit ist die erste Hürde für die zweite massive Asylrechtsverschärfung innerhalb eines Jahres genommen.

Der Flüchtlingsrat Thüringen stellt klar, dass die geplanten Gesetzesänderungen nicht zur Lösung der Probleme beitragen. Stattdessen  wird damit einseitig auf Abschreckung und Flüchtlingsfeindlichkeit gesetzt und noch dazu gegen das Grundgesetz verstoßen. Die vorgesehenen Leistungskürzungen wiedersprechen offenkundig  der Verfasssung. So stellte das Bundesverfassungsgericht bereits im Urteil vom 18. Juli 2012 fest: „auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt [...] nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken".

„Wir finden es unerträglich, mit welcher Kaltschnäuzigkeit der Innenausschuss des Bundestags die Demontage des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf ein menschenwürdiges Existenzminimum beschlossen hat!“, kritisiert Martin M. Arnold, Mitarbeiter des Flüchtlingsrat Thüringen. „Wir fordern deshalb alle Abgeordneten des Bundestags dazu auf, die verfassungswidrigen Gesetzesänderungen morgen abzulehnen!“